Haushaltsbegleitgesetz Handwerk: Was die neuen Steuerpläne für deinen Betrieb bedeuten
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 über das Haushaltsbegleitgesetz 2027 beraten, und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die steuerpolitischen Beschlüsse deutlich. Für dich als Inhaber heißt das: Vieles ist noch Plan, nichts davon ist Gesetz. Trotzdem lohnt sich jetzt ein Blick auf Strom, Nachfolge und deine Kalkulation, damit dich die nächste Schlagzeile nicht kalt erwischt.
Was das Kabinett am 14. Oktober besprochen hat
Die 62. Kabinettssitzung fand am 14. Oktober 2026 statt. Beim Haushaltsbegleitgesetz 2027 ging es laut Bundesregierung unter anderem um eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. Außerdem befasste sich das Kabinett mit einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zu einer Zuckergetränkesteuer (Quelle: Bundesregierung, Kabinettsergebnisse vom 14. Oktober 2026).
Der ZDH hat am selben Tag reagiert. Generalsekretär Holger Schwannecke sagt, die Steuerpolitik der Koalition laufe zunehmend den eigenen Zielen zuwider: Statt Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen, kämen immer neue Steuern dazu (Quelle: ZDH, Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026).
Wichtig für dich: Der Gesetzgebungsprozess läuft noch. Bundestag und Bundesrat entscheiden, und Inhalte können sich ändern.
Was davon dein SHK-Betrieb im Blick haben sollte
Zuckersteuer und die geplante Steuer auf Kunststoffverpackungen treffen vor allem das Lebensmittelhandwerk. Der ZDH weist darauf hin, dass Kosten entlang der Lieferkette weitergereicht werden könnten. Für einen SHK-Betrieb sind zwei andere Punkte wichtiger.
Die Stromsteuer. Laut ZDH hat der Bundeskanzler das Ziel einer Entlastung bekräftigt, während der Bundesfinanzminister es wenige Stunden später infrage stellte. Der ZDH nennt das fehlende Verlässlichkeit. Wie es mit der Stromsteuer weitergeht, ist damit offen. Unseren Überblick findest du im Beitrag zur Stromsteuer im Handwerk.
Die Erbschaftsteuer und die Nachfolge. Hier gibt es keinen beschlossenen Plan, sondern eine Debatte. Der ZDH fordert, die Verschonung von Betriebsvermögen beizubehalten. Das Bundesverfassungsgericht soll laut ZDH in einigen Monaten über einen möglichen Reformbedarf entscheiden. Bis dahin sieht der Verband Unsicherheit für Betriebsübernahmen.
Meine Meinung: Planungssicherheit ist für einen Betrieb mit 15 Mitarbeitern mehr wert als jede einzelne Steuerdebatte. Ein Gesetz, das jedes Quartal neu diskutiert wird, kostet Zeit, selbst wenn es am Ende gut ausgeht.
Politik kannst du nicht steuern, deine Kalkulation schon
Du kannst nicht beeinflussen, ob eine Steuer kommt. Du kannst beeinflussen, wie schnell du reagieren kannst, wenn sie kommt. Zwei Fragen entscheiden darüber:
- Weißt du, was dich Strom, Sprit und Material pro Auftrag kosten?
- Kannst du Preisänderungen zeitnah in deine Angebote einbauen?
Wer seinen Stundenverrechnungssatz kennt, rechnet in zehn Minuten nach, was eine Kostenänderung bedeutet. Wie du ihn sauber ermittelst, steht im Beitrag Stundenverrechnungssatz berechnen im Handwerk. Und wer Angebote mit klarer Gültigkeitsdauer und Preisklausel schreibt, ist bei Kostensprüngen besser geschützt (siehe Baupreise im Handwerk).
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern rechnet seine Angebote nach einem festen Satz. Als der Chef im Herbst hört, dass sich Energiekosten ändern könnten, schaut er nach: Welche Posten in seiner Kalkulation hängen an Strom und Sprit? Es sind wenige, und sie lassen sich in einer Tabelle zusammenfassen. Ergebnis: Er weiß, ab welcher Kostenänderung er seinen Satz anpassen muss, und muss nicht jedes Mal neu grübeln. Das ist ein typisches Beispiel, kein echter Kundenfall.
Der Betrieb daneben hat keine Übersicht. Dort wird bei jeder Meldung neu gerätselt, und am Ende bleibt der Preis unverändert, weil niemand Zeit hat.
Was du jetzt tun solltest
- Kostenblöcke auflisten. Schreibe auf, welche Posten an Strom, Kraftstoff, Material und Löhnen hängen. Eine Tabelle genügt.
- Satz und Angebote prüfen. Kontrolliere, ob dein Stundenverrechnungssatz noch zu deinen Kosten passt und wie lange deine Angebote gültig sind.
- Nachfolge und Vermögen klären. Wenn du in den nächsten Jahren übergeben willst, sprich mit deinem Steuerberater, was die laufende Debatte für dich bedeuten könnte. Prüfe dazu auch den Beitrag zur Betriebsnachfolge im Handwerk.
- Quartalsblick einplanen. Setze dir alle drei Monate 30 Minuten, um Gesetzesvorhaben zu prüfen, statt bei jeder Meldung zu reagieren.
- Verbände nutzen. Folge den Meldungen von ZDH, Zentralverband SHK und deiner Handwerkskammer. Dort steht, wenn aus einem Plan ein Gesetz wird.
Häufige Fragen
Ist das Haushaltsbegleitgesetz schon in Kraft? Nein. Das Kabinett hat sich am 14. Oktober 2026 damit befasst. Danach folgen Bundestag und Bundesrat. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du Entscheidungen triffst.
Wird die Stromsteuer für Handwerksbetriebe gesenkt? Das ist offen. Laut ZDH wurde das Ziel einer Entlastung bekräftigt und kurz darauf infrage gestellt. Rechne deine Angebote mit dem, was heute gilt.
Muss ich wegen der Erbschaftsteuer-Debatte jetzt handeln? Es gibt keinen beschlossenen Plan. Wenn eine Übergabe ansteht, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Steuerberater über Zeitpunkt und Gestaltung.
Fazit
Das Haushaltsbegleitgesetz ist eine Baustelle der Politik, nicht deine. Du musst nicht jede Steuerdebatte verfolgen, aber du solltest wissen, welche Kosten in deiner Kalkulation hängen und wie schnell du Preise anpasst. Wer das geordnet hat, bleibt ruhig, auch wenn die nächste Meldung kommt. Erst Struktur, dann der Rest.
Quellen und Hinweis
Quellen: Bundesregierung: Bundeskabinett, Ergebnisse der 62. Sitzung vom 14. Oktober 2026, ZDH: Handwerk kritisiert steuerpolitische Beschlüsse (14. Oktober 2026) und Handwerksblatt: Handwerk warnt vor neuen Steuern und Erbschaftsteuer-Debatte.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.