Zum Inhalt springen
Stromsteuer Handwerk: Titelbild zum Beitrag über die angekündigte Senkung und ihre Folgen für Handwerksbetriebe
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Stromsteuer Handwerk: Was die angekündigte Senkung für deinen Betrieb bedeutet

Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 12. Oktober 2026 angekündigt, die Stromsteuer für alle auf den europäischen Mindestsatz senken zu wollen. Das berichten Handelsblatt (mit dpa) und die Deutsche Handwerks Zeitung. Für dich als Inhaber heißt das vor allem eins: Es ist eine Ankündigung, noch kein Gesetz. Was du aus der Stromsteuer-Debatte sofort mitnehmen kannst, ist ein sauberer Blick auf deine eigenen Stromkosten und auf die Annahmen in deinen Angeboten.

Stromsteuer Handwerk: Was Merz angekündigt hat

Nach einer Klausur des CDU-Präsidiums sagte der Kanzler laut Handelsblatt, die Stromsteuer für alle Verbraucher solle auf das europäische Mindestniveau sinken. Bedingung ist laut Bericht ein finanzieller Spielraum im Haushalt, der entsteht, wenn das Wachstum sich verfestigt. Die Bundesregierung rechnet laut Deutscher Handwerks Zeitung für 2026 inzwischen mit 1,3 Prozent Wachstum, im Frühjahr waren es noch 0,5 Prozent.

Was in den Berichten nicht steht: ein Starttermin, ein Gesetzentwurf oder ein konkreter Steuersatz. Der Stand ist also eine politische Absicht (Stand: 12. Oktober 2026). Die Senkung für alle steht allerdings schon im Koalitionsvertrag, wie die Deutsche Handwerks Zeitung festhält.

Was bisher gilt und warum das Handwerk drängt

Im September 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Stromsteuer dauerhaft auf den EU-Mindestsatz zu senken, aber nur für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, so berichtet ZDFheute. Das Handwerk hatte laut Handwerksblatt schon damals gefordert, die Senkung auf alle Betriebe auszuweiten.

Meine Meinung: Dass ein Schreiner mit Maschinenpark anders behandelt werden kann als ein SHK-Betrieb mit Werkstatt und Büro, ist für Inhaber schwer nachzuvollziehen. Ob dein Betrieb unter die Regeln für das Produzierende Gewerbe fällt, hängt von deiner Tätigkeit ab. Das klärst du mit deinem Steuerberater, nicht mit einer Schlagzeile.

Was das für einen SHK-Betrieb konkret heißt

Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern verbraucht Strom im Büro, in der Werkstatt, im Lager und zunehmend für Elektrofahrzeuge. Die Stromsteuer steht als Posten auf deiner Rechnung, die Ersparnis wäre also sichtbar, aber vermutlich überschaubar. Die größere Wirkung liegt bei deinen Kunden.

Eine niedrigere Stromsteuer würde den Strompreis für Wärmepumpen-Kunden senken. Das ist ein gutes Verkaufsargument, aber nur, wenn es beschlossen ist. Wer heute eine Wärmepumpe anbietet und dabei mit einer Ankündigung rechnet, verspricht Betriebskosten, die er nicht garantieren kann. Kalkuliere mit dem Strompreis von heute und weise im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass sich Abgaben ändern können. Wie du Wärmepumpen insgesamt planbar verkaufst, steht im Beitrag Wärmepumpen-Markt 2026.

So sprichst du mit Kunden über Strompreise

Kunden lesen dieselben Schlagzeilen wie du. Spätestens beim Angebot für eine Wärmepumpe kommt die Frage: „Wird der Strom nicht bald günstiger?“ Wer darauf keine Antwort hat, verliert Zeit im Gespräch und im schlimmsten Fall den Auftrag, weil der Kunde abwartet.

Gib deinem Team deshalb drei feste Sätze an die Hand. Erstens: Es gibt eine Ankündigung, aber noch keinen Beschluss. Zweitens: Wir rechnen mit den heutigen Preisen, alles Weitere wäre ein Bonus. Drittens: Die Entscheidung für die Heizung hängt an Gebäude, Förderung und Verbrauch, nicht an einer einzelnen Steuer. So muss nicht jeder Monteur und jede Bürokraft selbst improvisieren, und die Aussage ist im ganzen Betrieb dieselbe.

Das ist kein Mehraufwand, sondern ein kurzer Zettel für die Besprechung am Montag. Wenn die Steuer später tatsächlich sinkt, kannst du das als positive Nachricht an deine Kunden weitergeben, ohne vorher etwas versprochen zu haben.

Was du jetzt tun solltest

  1. Stromrechnung lesen. Schau dir an, wie viel Strom du verbrauchst und wie sich der Preis zusammensetzt. Die Steuer steht als eigener Posten drauf.
  2. Verbrauch nach Bereichen trennen. Büro, Werkstatt, Fahrzeuge, Lager: Wer das trennt, sieht, wo sich ein Vergleich lohnt.
  3. Steuerberater fragen. Klär, ob dein Betrieb unter die bestehenden Entlastungen fällt, und lass dir das schriftlich bestätigen.
  4. Angebote absichern. Nimm in Wärmepumpen-Angeboten eine Zeile auf, dass Betriebskosten von Preisen und Abgaben abhängen, die sich ändern können.
  5. Kennzahlen im Blick behalten. Wenn Energiekosten schwanken, entscheidet deine Marge. Wie du sie findest, steht in der Nachkalkulation im Handwerk.

Häufige Fragen

Gilt die Senkung schon? Nein. Nach den vorliegenden Berichten gibt es bisher eine Ankündigung, aber keinen Starttermin und keinen Gesetzentwurf. Prüfe den Stand, bevor du Kunden etwas zusagst.

Profitiert mein Betrieb von der bestehenden Regelung? Das hängt davon ab, ob dein Betrieb zum Produzierenden Gewerbe zählt. Frag deinen Steuerberater oder dein Hauptzollamt, nicht den Strom-Anbieter.

Muss ich Kunden auf die Ankündigung ansprechen? Du musst nicht, aber du solltest vorbereitet sein. Kunden fragen von selbst. Eine kurze, ehrliche Antwort schafft mehr Vertrauen als Ausweichen.

Soll ich meinen Stromvertrag jetzt wechseln? Ein Wechsel lohnt sich unabhängig von der Steuer, wenn dein Preis deutlich über dem Markt liegt. Beachte Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Fazit

Die Stromsteuer-Senkung für alle ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Rechne deshalb nicht mit ihr, sondern mit dem, was heute gilt. Die beste Absicherung gegen jede Schlagzeile ist ein Betrieb, der seine Kosten kennt und seine Angebote sauber aufbaut. Politik und Markt kannst du nicht steuern, deinen Betrieb schon. Erst Struktur und Prozesse, dann Software und KI. Wie sich die Förderlage aktuell darstellt, liest du im Beitrag EH55-Plus-Förderung.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.