Einkommensteuerreform 2027: Was der Entwurf für dein Handwerk bedeutet
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 erstmals über das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beraten. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) soll die Entlastung für 2027 und 2028 zusammen rund 10 Milliarden Euro betragen. Für dich als Inhaber zählt vor allem eines: Drei von vier Handwerksbetrieben sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, bei ihnen ist die Einkommensteuer die wichtigste Betriebssteuer. Hier siehst du, was bekannt ist, was offen bleibt und was du jetzt ruhig vorbereitest.
Was bei der Einkommensteuerreform 2027 bisher feststeht
Der Entwurf ist in der ersten Lesung. Danach geht er in die Beratung der Ausschüsse, und im Verfahren kann sich noch vieles ändern. Beschlossen ist also noch nichts.
Belegt ist, was der ZDH in seiner Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026 nennt: rund 10 Milliarden Euro Entlastung über beide Jahre, bei einem Bundeshaushalt von über 555 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Den genauen Gesetzestext mit allen Beträgen prüfst du am besten in der Bundestagsdrucksache oder mit deinem Steuerberater. Ich nenne hier bewusst nur Angaben, die ich bei einer Primärquelle bestätigt gefunden habe.
Einkommensteuerreform 2027: Warum Einzelunternehmer genauer hinschauen
Der ZDH kritisiert, dass der Entwurf den Namen „Reform“ noch nicht verdiene. Aus Sicht des Verbands sind die 10 Milliarden Euro zu wenig, um Inflation und die schleichende Steuermehrbelastung durch steigende Löhne in den Jahren 2027 und 2028 auszugleichen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Rechtsform. Laut ZDH würden Kapitalgesellschaften ab 2028 entlastet, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur wenig spüren. Nur etwa jeder vierte Handwerksbetrieb würde von einer Senkung der Körperschaftsteuer profitieren. Der Verband fordert deshalb, die Thesaurierungsbegünstigung und den Investitionsabzugsbetrag zu überarbeiten.
Dazu kommt ein Punkt, den viele Inhaber kennen: Der Verband erinnert daran, dass das Handwerk bei den Handwerkerleistungen für Privatkunden bereits schmerzhafte Kürzungen akzeptiert hat. Eine Entlastung bei der Einkommensteuer wäre aus seiner Sicht der Ausgleich dafür. Ob die Politik das so sieht, wird sich im Verfahren zeigen.
Das ist die Position des ZDH, nicht meine Rechnung. Ob dein Betrieb am Ende gewinnt oder verliert, hängt am endgültigen Gesetz und an deiner Rechtsform.
Was das für Kalkulation und Planung heißt
Eine Steuerreform ändert nicht von heute auf morgen deinen Alltag. Sie ändert aber, was am Jahresende von deinem Gewinn bleibt, und damit, wie viel du investieren, zurücklegen oder an dich auszahlen kannst.
Das gilt besonders, wenn du als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft arbeitest. Dort wird der Gewinn bei dir persönlich versteuert, auch wenn du ihn im Betrieb lässt. Jede Änderung bei Tarif, Freibeträgen oder Rücklagenregeln schlägt direkt auf deine Planung durch.
Rechne deshalb zwei Szenarien durch: eines mit den heutigen Regeln und eines mit etwas mehr Entlastung. Du musst nicht wissen, welches eintritt. Du musst nur wissen, wie viel Luft du in beiden Fällen hast.
Weitere Einordnung zur Wirtschaftslage gibt der ZDH in seiner Stellungnahme zur Herbstprojektion der Bundesregierung vom 8. Oktober 2026. Dort fordert er trotz besserer Wachstumsprognosen weitere Reformen.
Meine Meinung: Politik kannst du nicht steuern, deinen Betrieb schon
Aus meiner Sicht als Handwerker ist das Muster bekannt. Es gibt einen Entwurf, es gibt Streit, und am Ende steht ein Kompromiss, den du erst im Frühjahr 2027 in der Lohn- und Gewinnrechnung siehst. Warten bringt dir nichts.
Was du in der Hand hast, sind deine Zahlen. Wer seinen Gewinn pro Auftrag kennt, seinen Stundensatz sauber kalkuliert und seine Liquidität 13 Wochen im Voraus sieht, kann auf jede Gesetzesänderung ruhig reagieren. Erst Struktur und Prozesse, dann Software und KI. Das gilt auch bei Steuern.
Was du jetzt tun solltest
- Termin beim Steuerberater legen. Frag nach deiner Rechtsform, deiner Gewinnentwicklung und danach, was der Entwurf für dich bedeuten könnte. Am besten noch vor dem Jahresende.
- Geplante Anschaffungen sammeln. Fahrzeuge, Werkzeug und Software für 2026 und 2027 gehören auf eine Liste. Mit dem Steuerberater klärst du, wie du sie steuerlich behandelst.
- Liquidität planen. Eine 13-Wochen-Übersicht zeigt dir, wie viel Spielraum du für Steuervorauszahlungen hast. Wie das geht, steht in unserem Artikel zur Liquiditätsplanung im Handwerk.
- Stundensatz prüfen. Steigen deine Kosten, muss dein Satz mitgehen. Die Rechnung findest du im Beitrag Stundenverrechnungssatz berechnen.
- Das Verfahren verfolgen. Lies die Mitteilungen von ZDH und Bundestag und prüfe den Stand, bevor du etwas entscheidest.
Wer sich über den Wegfall von Entlastungen ärgert, findet im Artikel zum Handwerkerbonus 2027 die Seite für deine Privatkunden.
Häufige Fragen
Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Es folgen die Ausschussberatungen, und Änderungen sind möglich.
Betrifft mich die Reform als GmbH-Inhaber?
Der ZDH geht davon aus, dass Kapitalgesellschaften ab 2028 entlastet werden. Wie das bei dir aussieht, hängt vom endgültigen Gesetz und deiner Gewinnverwendung ab. Das klärst du mit deinem Steuerberater.
Was kann ich schon jetzt tun?
Zahlen ordnen: Gewinn pro Auftrag, Stundensatz, Liquiditätsplan und Investitionsliste. Das brauchst du bei jeder Gesetzesänderung, egal wie sie am Ende ausfällt.
Fazit
Der Entwurf ist ein Anfang, kein Ergebnis. Der ZDH sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Du musst nichts übereilen, aber du solltest vorbereitet sein. Wer seine Zahlen kennt, bleibt bei jeder Steuerdebatte handlungsfähig.
Quellen: ZDH-Pressemitteilungen vom 7. und 8. Oktober 2026, jeweils im Text verlinkt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.