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Mindestausbildungsvergütung 2027: Titelbild zum Beitrag über Ausbildung im Handwerk
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Mindestausbildungsvergütung 2027: Was die neuen Sätze für deinen Handwerksbetrieb bedeuten

Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro im Monat, bisher waren es 724 Euro. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze berechnet, veröffentlicht wurden sie laut Handwerkskammer Osnabrück am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt. Für dich als Inhaber heißt das: Wenn du für 2027 Azubis einstellst, brauchst du jetzt saubere Verträge und eine Kalkulation, in der der Azubi nicht als Rest-Posten mitläuft.

Mindestausbildungsvergütung 2027: Das sind die neuen Sätze

Die Mindestausbildungsvergütung ist eine gesetzliche Untergrenze für Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Die neuen Monatssätze gelten laut BIBB für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnen (Stand: 7. Oktober 2026):

  • 1. Ausbildungsjahr: 764 Euro (2026: 724 Euro)
  • 2. Ausbildungsjahr: 902 Euro (2026: 854 Euro)
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.031 Euro (2026: 977 Euro)
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.070 Euro (2026: 1.014 Euro)

Die Werte für 2026 nennt das Handwerksblatt in seinem Bericht vom 7. Oktober 2026. Im ersten Jahr sind das 40 Euro mehr pro Monat, das sind rund 5,5 Prozent (eigene Rechnung: 40 geteilt durch 724). Die Sätze für das zweite bis vierte Jahr ergeben sich aus festen Aufschlägen auf den Wert des ersten Jahres: 18, 35 und 40 Prozent.

Was das für deinen Betrieb heißt

Wichtig ist die Einordnung. Laut Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim liegen unter Berufung auf das BIBB nur etwa drei bis vier Prozent der neuen Verträge im ersten Jahr auf dem Mindestniveau. Viele Betriebe zahlen also ohnehin mehr. Trotzdem lohnt sich der Blick in deine Verträge, vor allem aus drei Gründen.

Erstens der Tarif. Tarifgebundene Betriebe dürfen sich nach einem Tarifvertrag richten, der unter der Mindestvergütung liegt. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die tariflichen Sätze ihrer Branche und Region um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Welche Regel für dich gilt, prüfst du am besten mit deiner Innung oder Handwerkskammer.

Zweitens die Kalkulation. Jeder Azubi bindet Zeit eines Gesellen, und dazu kommen Vergütung, Sozialabgaben und Berufsschultage. Wenn dein Stundenverrechnungssatz diese Kosten nicht enthält, bezahlst du die Ausbildung aus deiner Marge. Wie du den Satz sauber herleitest, steht im Beitrag Stundenverrechnungssatz berechnen im Handwerk.

Drittens die Planung über mehrere Jahre. Als Rechenbeispiel (Annahme: Ausbildung über dreieinhalb Jahre, Vergütung genau auf Mindestniveau) kommt ein Azubi mit Beginn 2027 auf rund 38.800 Euro brutto über die gesamte Ausbildung: 12 mal 764, 12 mal 902, 12 mal 1.031 und 6 mal 1.070 Euro. Dazu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das ist kein Grund, nicht auszubilden. Es ist ein Grund, diese Zahl vorher zu kennen.

Denk außerdem an die Zeit, die nicht auf dem Gehaltszettel steht. Ein Geselle, der einen Azubi anleitet, arbeitet langsamer, und das gilt vor allem in den ersten Monaten. Plane diese Anleitungszeit ausdrücklich ein, am besten als feste Stunden pro Woche. So geht sie nicht in der Hektik unter, und der Azubi merkt, dass sein Lernen Teil des Plans ist.

Meine Meinung: Der Satz ist nicht das Problem

Meine Meinung: Eine feste Untergrenze ist nachvollziehbar, und die jährliche Fortschreibung nach einer klaren Formel macht die Zahl für dich zumindest berechenbar. Aus meiner Sicht als Handwerker liegt das eigentliche Risiko woanders: Viele Betriebe verlieren Azubis nicht wegen 40 Euro mehr oder weniger, sondern weil die ersten Wochen chaotisch laufen. Niemand fühlt sich zuständig, der Azubi fährt nur mit und räumt auf, und nach drei Monaten ist die Motivation weg.

Das ist meine Erfahrung aus dem eigenen Betrieb, kein Versprechen für deinen. Wer Ausbildung als festen Ablauf organisiert, mit Ausbildungsplan, Paten und Feedback, hat es nach meiner Erfahrung leichter, Azubis zu halten. Politik und Markt kannst du nicht steuern, deine Ausbildung schon. Ein Betrieb mit zwei oder drei Azubis kommt dadurch schnell auf einen Mehraufwand, der sich in der Kalkulation zeigen sollte, statt im Gefühl, dass es abends nie reicht. Mehr zur Ausgangslage findest du im Beitrag Fachkräftemangel im Handwerk.

Was du jetzt tun solltest

  1. Verträge für 2027 prüfen. Lege die geplante Vergütung je Ausbildungsjahr neben die neuen Sätze und klär, ob Tarifbindung besteht.
  2. Kosten pro Azubi ausrechnen. Setz Vergütung, Sozialabgaben, Berufsschultage und die Zeit des Ausbilders in eine Zeile. Das ist deine echte Zahl.
  3. Stundenverrechnungssatz prüfen. Stell sicher, dass die Ausbildungskosten im Satz stecken und nicht in deiner Marge verschwinden.
  4. Einen Ausbildungsplan festlegen. Schreib auf, was ein Azubi in den ersten 90 Tagen lernen soll. Eine Vorlage dafür liefert der 90-Tage-Plan für neue Mitarbeiter.
  5. Einen festen Paten benennen. Eine Person ist zuständig, mit festem Zeitfenster pro Woche für Fragen und Feedback.

Häufige Fragen

Wann gelten die neuen Sätze? Laut BIBB für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnen. Wie sich die Sätze bei bereits laufenden Verträgen auswirken, klärst du mit deiner Handwerkskammer.

Gilt die Mindestvergütung auch für tarifgebundene Betriebe? Tarifverträge sind ausgenommen. Tarifgebundene Betriebe dürfen sich nach einem Tarifvertrag richten, auch wenn er unter der Mindestvergütung liegt.

Wie werden die Sätze festgelegt? Der Satz für das erste Jahr wird jährlich nach der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen angepasst. Die Aufschläge für das zweite bis vierte Jahr betragen 18, 35 und 40 Prozent. Das BIBB berechnet die Werte seit Herbst 2023.

Fazit

Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2027, im ersten Jahr auf 764 Euro. Für viele Betriebe ändert sich wenig, weil sie ohnehin mehr zahlen. Die Frage ist, ob du deine Kosten pro Azubi kennst und ob deine Ausbildung nach einem festen Ablauf läuft. Wer das hat, kann Nachwuchs besser einplanen, ohne sich von jeder neuen Zahl überraschen zu lassen. Erst Struktur und Prozesse, dann Software und KI. Mehr zum Thema Ausbildung findest du im Beitrag Ausbildungsberufe reduzieren.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.