Fahrzeit Arbeitszeit im Handwerk: Wann du die Fahrt zur Baustelle bezahlen musst
Dein Monteur lädt morgens im Betrieb Material, fährt zur Baustelle und abends zurück. Wie viel davon ist bezahlte Arbeitszeit? Die ehrliche Antwort: Es hängt von Tarifvertrag, Gewerk und Einzelfall ab. Laut Deutschem Handwerksblatt (Stand: 1. Oktober 2026) gibt es keine einheitliche Regel für alle Betriebe. Regelst du die Fahrzeit nicht schriftlich, bleibt sie im Streitfall eine offene Frage, und die kostet dich Zeit und Geld.
Was das Handwerksblatt zur Fahrzeit sagt
Das Deutsche Handwerksblatt erklärt am Beispiel zweier Tarifverträge, wie unterschiedlich die Regeln sind:
Im Rahmentarifvertrag für Dachdecker beginnt und endet die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Das ist der Betriebssitz, wenn dort Material geladen oder Arbeitseinweisungen erteilt werden, sonst die Baustelle. Bei gemeinsamer Fahrt ab einem Sammelpunkt wird nur die Fahrzeit des Fahrers vergütet.
Im Bundesrahmentarifvertrag Bau ist die Wegezeit dagegen keine tarifliche Arbeitszeit. Statt einer Vergütung gibt es Entschädigungen. Dieser Tarifvertrag wurde laut Beitrag für allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit auch für Betriebe ohne Tarifbindung.
Welche Regel für deinen SHK-Betrieb gilt, hängt von deinem Tarif und deinem Arbeitsvertrag ab. Das klärst du mit deiner Innung oder Handwerkskammer.
Wo es im Alltag meistens knirscht
Nach dem Beitrag gilt: Holt dein Monteur erst Material im Betrieb ab, ist die Fahrt von dort aus Arbeitszeit und zu bezahlen. Fährt er direkt von zu Hause zur Baustelle, muss die Fahrzeit nach dem Dachdecker-Tarifvertrag nicht vergütet werden. Bei Fahrgemeinschaften wird nur der Fahrer bezahlt. Bei weit entfernten Baustellen sind Sonderregeln üblich.
Das sind drei Stellen, an denen Mitarbeiter und Chef schnell aneinander vorbeireden: Wer lädt wann, wer fährt, wo fängt der Tag an. Je weniger davon geregelt ist, desto mehr Diskussion im Betrieb.
Dazu kommt die Dokumentation. Wenn Fahrzeiten nirgends stehen, kannst du weder nachweisen, was vereinbart war, noch auswerten, wo Zeit verloren geht. Ein Zettel im Handschuhfach hilft dir nicht weiter, wenn es später Rückfragen gibt.
Warum eine schriftliche Betriebsregel sich lohnt
Meine Meinung: Fahrzeit ist selten ein Streit um Geld, sondern um Fairness. Ein Monteur, der morgens 40 Minuten im Transporter sitzt und weiß, wie das gezählt wird, ist zufriedener als einer, der es erst auf der Abrechnung erfährt.
Der Beitrag nennt, dass du eigene Betriebsregeln treffen kannst, etwa nur die Hinfahrt oder nur die Rückfahrt zu vergüten. Wichtig: Am Ende dürfen deine Mitarbeiter nicht schlechter dastehen, als es Gesetz oder Tarifvertrag vorsehen. Schreib die Regel deshalb auf und lass sie dir von Innung oder Handwerkskammer prüfen.
Im Bewerbermarkt kann eine klare, faire Regel sogar ein Argument sein. Laut Handwerksblatt kann die freiwillige Vergütung von Fahrzeiten dabei helfen, Fachkräfte zu gewinnen.
Was kostet dich die Fahrzeit wirklich?
Die vom Handwerksblatt zitierte Expertin rät, die Fahrzeiten ein Quartal lang zu erfassen, mit dem Mittellohn zu multiplizieren und daraus den nötigen Mehrertrag pro produktiver Stunde zu berechnen.
Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Deine Monteure sind im Quartal zusammen 400 Stunden unterwegs, der Mittellohn liegt bei 25 Euro. Das ergibt 10.000 Euro. Verteilst du das auf die verkauften Stunden, siehst du, was in deinen Verrechnungssatz gehört. Wie du den berechnest, steht im Beitrag Stundenverrechnungssatz berechnen im Handwerk. Die Zahlen im Beispiel sind frei gewählt und kein echter Betriebswert.
Ein SHK-Betrieb mit 12 Mitarbeitern erfasst zum ersten Mal sauber, wie viele Stunden im Fahrzeug stecken, und stellt fest, dass vor allem die Zweitfahrten für fehlendes Material Zeit fressen. Das ist ein typisches Beispiel, kein echter Kundenfall. Mehr dazu im Beitrag Kleinaufträge im Handwerk.
Fahrzeit verkürzen, statt sie nur zu bezahlen
Ob bezahlt oder nicht: Jede Fahrt, die du sparst, ist Marge. Eine feste Tourenplanung, die Materialliste am Vortag und ein bestückter Servicewagen sparen Zweitfahrten. Mehr dazu in den Beiträgen Servicewagen organisieren im SHK-Betrieb und Einsatzplanung im Handwerk.
Was du jetzt tun solltest
- Tarif und Vertrag prüfen. Frag deine Innung oder Handwerkskammer, welche Regel zur Fahrzeit für deine Mitarbeiter gilt.
- Ein Quartal erfassen. Halte Fahrzeiten getrennt von Arbeitszeiten fest, am einfachsten digital. Wie das geht, steht im Beitrag Zeiterfassung für SHK-Mitarbeiter.
- Kosten ausrechnen. Multipliziere die Fahrstunden mit dem Mittellohn und prüfe, ob dein Verrechnungssatz das trägt.
- Regel aufschreiben. Eine Seite genügt: Wo beginnt der Arbeitstag, wer fährt, was gilt bei Materialabholung und Fahrgemeinschaften.
- Im Team erklären. Besprich die Regel in der Wochenbesprechung und lass sie unterschreiben.
Häufige Fragen
Ist die Fahrt zur Baustelle immer Arbeitszeit? Nein. Laut Deutschem Handwerksblatt hängt das von Tarifvertrag, Gewerk und Einzelfall ab. Holt dein Mitarbeiter vorher Material im Betrieb ab, ist die Fahrt laut Beitrag zu bezahlen.
Wird bei einer Fahrgemeinschaft jeder bezahlt? Nach dem Dachdecker-Tarifvertrag wird bei gemeinsamer Fahrt nur die Fahrzeit des Fahrers vergütet. Für deinen Betrieb gilt, was Tarif und Vertrag vorgeben.
Darf ich die Fahrzeit freiwillig bezahlen? Ja, eigene Betriebsregeln sind möglich. Deine Mitarbeiter dürfen dabei laut Beitrag nicht schlechter gestellt werden als nach Gesetz oder Tarifvertrag.
Fazit
Fahrzeit ist im Handwerk keine Randfrage. Ob sie bezahlt wird, hängt von Tarif und Einzelfall ab, und genau deshalb brauchst du eine klare, schriftliche Regel. Rechne einmal ein Quartal durch, was die Fahrten kosten, und setze deinen Verrechnungssatz entsprechend an. Aus meiner Erfahrung in der eigenen Badmanufaktur spart eine geklärte Regel mehr Nerven als sie Geld kostet. Erst Struktur und Prozesse, dann Software und KI.
Quellen und Hinweis
Quelle: Deutsches Handwerksblatt, Baustellenfahrt als Arbeitszeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.