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Kleinaufträge im Handwerk: Titelbild zu Anfahrt, Mindestauftrag und Pauschale im SHK-Betrieb
← Alle BeiträgeProzesse · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kleinaufträge im Handwerk: So rechnen sich Anfahrt, Mindestauftrag und Pauschale

Ein Tropfen am Waschtisch, ein verstopfter Ablauf, ein Thermostat, das nicht mehr regelt: Kleinaufträge füllen jeden SHK-Kalender. Sie kosten aber oft mehr Zeit, als die Rechnung hergibt. Der Monteur fährt 40 Minuten, arbeitet 20 und schreibt eine Rechnung über 60 Euro. Wenn du Kleinaufträge im Handwerk nicht bewusst steuerst, arbeitest du dafür oft ohne Gewinn. Mit drei festen Regeln machst du sie planbar.

Warum Kleinaufträge so oft Geld kosten

Das eigentliche Problem steckt selten in der Arbeit selbst, sondern drumherum. Anruf annehmen, Termin finden, Anfahrt, Parkplatz, Material holen, Bericht schreiben, Rechnung erstellen. Diese Nebenzeiten fallen bei einem Auftrag über 50 Euro genauso an wie bei einem über 5.000 Euro. Sie werden nur selten mitgerechnet.

Typisch ist dieser Fall: Ein SHK-Betrieb mit 12 Mitarbeitern schickt für eine kleine Reparatur einen Monteur quer durchs Einsatzgebiet. Das Teil ist nicht im Servicewagen, also geht es zurück zum Großhandel. Am Ende sind drei Stunden vergangen, abgerechnet wird eine. Niemand hat gemerkt, dass der Auftrag ein Verlust war, weil er einzeln nie ausgewertet wird.

Die Ursache ist nicht Schludrigkeit. Es fehlt eine Regel, wie du mit kleinen Anfragen umgehst. Ohne Regel entscheidet jeder Mitarbeiter am Telefon nach Gefühl.

Rechne es einmal für deinen Betrieb durch. Nimm den Stundensatz, den du brauchst, damit ein Monteur sich trägt, und rechne damit Fahrzeit, Arbeitszeit, Materialholen und Büro. Bei vielen Kleinaufträgen kommt dabei ein Betrag heraus, der deutlich über dem liegt, was auf der Rechnung steht. Der Unterschied ist dein Verlust pro Einsatz. Multipliziert mit den Einsätzen pro Woche ist das eine Zahl, die man ungern sieht, aber kennen sollte.

Die drei Stellschrauben: Anfahrt, Mindestwert, Pauschale

Anfahrt. Die Anfahrt ist Arbeitszeit und Fahrzeugkosten. Wenn du sie nicht ausweist, zahlst du sie selbst. Lege fest, ob du eine Anfahrtspauschale pro Einsatz oder gestaffelt nach Entfernung berechnest, und schreibe sie sichtbar ins Angebot oder in deine Preisliste.

Mindestauftragswert oder Mindestberechnung. Du kannst festlegen, dass jeder Einsatz mindestens eine halbe oder eine ganze Stunde berechnet wird. So deckt auch ein Fünf-Minuten-Handgriff die Nebenzeiten.

Pauschale für Standardarbeiten. Für Dinge, die immer gleich laufen, brauchst du keinen Stundenzettel. Einen Ablauf reinigen, einen Wasserhahn tauschen oder ein Heizkörperventil wechseln lassen sich als Festpreis anbieten. Das spart Diskussionen und beschleunigt das Angebot. Ein Beispiel für eine solche Logik findest du im Ratgeber zu schnelleren Angeboten.

Was rechtlich zu beachten ist

Wichtig ist, dass dein Kunde vorher weiß, was ihn erwartet. Ist der Preis nicht festgelegt, gilt laut § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart (Stand: Oktober 2026, Gesetzestext). Was "üblich" ist, kann im Streitfall zum Thema werden. Deshalb ist es klüger, Anfahrt und Mindestberechnung vor dem Termin zu nennen. Am Telefon reicht ein Satz, zum Beispiel: "Die Anfahrt berechnen wir mit einer Pauschale, die Mindestberechnung ist eine halbe Stunde. Wollen Sie das vorab schriftlich?"

Für Verträge mit Privatkunden gelten außerdem besondere Preisangabe- und Informationspflichten. Wie du deine Preisliste und Hinweise formulierst, besprich mit deinem Rechtsberater oder deiner Handwerkskammer. Dieser Beitrag ersetzt diese Beratung nicht.

Wichtig ist auch der Ton. Kunden akzeptieren klare Konditionen meist ohne Murren, wenn du sie freundlich und vorab nennst. Ärger entsteht, wenn die Anfahrt erst auf der Rechnung auftaucht. Gib deinem Büro deshalb zwei bis drei feste Sätze an die Hand, damit niemand am Telefon improvisieren muss.

Meine Meinung: Nicht jeder Kleinauftrag ist es wert

Aus meiner Sicht als Handwerker ist ein Kleinauftrag nicht automatisch schlecht. Er bringt Kunden, die später ein Bad oder eine Heizung bei dir machen lassen. Ich habe im eigenen Betrieb gelernt, dass es auf die Auswahl ankommt: Kleinaufträge für Bestandskunden und Wartungsvertragskunden lohnen sich, weil sie Vertrauen bringen. Der Anruf eines Unbekannten, der in drei Stadtteilen vorbei soll, rechnet sich dagegen nur mit klaren Konditionen. Das ist meine Erfahrung, kein Versprechen. Wie du Wiederkehrendes auffängst, steht im Beitrag zu Wartungsverträgen im SHK-Handwerk.

Was du jetzt tun solltest

  1. Fünf Kleinaufträge auswerten. Nimm die letzten fünf Aufträge unter 150 Euro und rechne Fahrzeit, Arbeitszeit, Büro und Material zusammen. Vergleiche das mit dem Rechnungsbetrag.
  2. Anfahrt festlegen. Entscheide dich für eine Pauschale oder eine Staffel und schreibe sie in deine Preisliste.
  3. Mindestberechnung einführen. Eine halbe oder ganze Stunde als Minimum, klar kommuniziert.
  4. Servicewagen prüfen. Die häufigsten fünf Ersatzteile gehören an Bord. Das zeigt der Beitrag zum Servicewagen organisieren.
  5. Telefonleitfaden schreiben. Drei Fragen und zwei Sätze zu den Konditionen, die jeder im Büro sagen kann.

Häufige Fragen

Darf ich eine Anfahrtspauschale berechnen? Ja, wenn der Kunde sie vor dem Auftrag kennt oder sie üblich ist. Am sichersten ist es, sie vorab zu nennen und im Angebot oder in der Bestätigung festzuhalten.

Soll ich Kleinaufträge ablehnen? Nicht pauschal. Entscheide nach klaren Regeln: Bestandskunden und Wartungskunden zuerst, Neukunden zu festen Konditionen.

Wie lege ich eine Mindestberechnung fest? Rechne aus, wie viel Zeit ein Einsatz inklusive Fahrt, Büro und Abrechnung im Schnitt kostet, und leite daraus den kleinsten sinnvollen Betrag ab.

Fazit

Kleinaufträge im Handwerk sind kein Pech, sondern eine Frage der Regeln. Wer Anfahrt, Mindestberechnung und Standardpreise festlegt, verliert weniger Zeit und Marge. Das kostet dich einen Nachmittag Arbeit und spart dir jede Woche Ärger. Erst Struktur, dann kannst du entscheiden, welche Software dich unterstützt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.