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Minijob-Reform 2027: Handwerker und Aushilfe im SHK-Betrieb
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Minijob-Reform 2027 im Handwerk: Was höhere Abgaben für deinen Betrieb bedeuten

Die Minijob-Reform 2027 trifft auch Handwerksbetriebe: Zum 1. Januar 2027 werden Minijobs für Arbeitgeber teurer, und weitere Schritte stehen im Raum. Wenn du Aushilfen im Lager, im Büro, bei der Reinigung oder für einfache Hilfsarbeiten auf Minijob-Basis beschäftigst, solltest du jetzt rechnen, bevor die Abrechnung im Januar anders aussieht.

Was bei der Minijob-Reform 2027 schon feststeht

Laut Minijob-Zentrale (Stand: 1. Oktober 2026) wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs steigt danach zum 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent. Das ist beschlossen und gilt, egal wie die übrigen Pläne ausgehen.

Was noch im Gesetzgebungsverfahren steckt

Zwei weitere Vorhaben sind bisher nur vom Kabinett beschlossen, also noch keine Gesetze:

  • Pauschsteuer: Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Er sieht vor, die Pauschsteuer für Minijobs zum 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent anzuheben.
  • Pflegeversicherung: Im Pflegeneuordnungsgesetz, vom Kabinett am 30. September 2026 beschlossen, ist ein Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent für gewerbliche Minijobs vorgesehen, und zwar ab dem 1. Januar 2028. Was die Pflegereform sonst für deine Lohnnebenkosten heißt, steht im Beitrag zur Pflegereform 2026.

Dazu kommt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026: Sie schlägt vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen, mit einer Ausnahme für Schüler. Das ist eine unverbindliche Empfehlung, kein Beschluss.

Wen die Minijob-Reform im Handwerksbetrieb trifft

Betroffen sind nicht nur klassische Aushilfen. In vielen Betrieben mit zehn oder mehr Mitarbeitern arbeiten Minijobber im Lager, als Fahrer, in der Buchhaltung, bei der Fahrzeug- und Büroreinigung oder als Unterstützung im Büro. Oft sind sie über Jahre gewachsen, ohne dass jemand die Kosten je Stelle neu angeschaut hat. Genau das lohnt sich jetzt, denn die Pauschalabgaben fallen zusätzlich zum Entgelt an und steigen ab Januar. Bei kleinen Beträgen pro Person fällt das im Alltag kaum auf, in der Summe über mehrere Stellen und zwei Jahre aber sehr wohl.

Was das in Euro heißt: ein Rechenbeispiel

Nimm einen Minijobber mit 500 Euro im Monat, der pauschal versteuert wird. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel, deine Abrechnung kann abweichen.

  • Krankenversicherung: von 65,00 auf 87,50 Euro, das sind 22,50 Euro mehr pro Monat.
  • Pauschsteuer: von 10,00 auf 25,00 Euro, das sind 15,00 Euro mehr pro Monat, falls der Entwurf so Gesetz wird.
  • Zusammen: 37,50 Euro mehr pro Monat, also 450 Euro im Jahr für eine einzige Person.

Ab 2028 kämen nach dem Kabinettsentwurf 3,6 Prozent Pflegeversicherung dazu, in unserem Beispiel 18 Euro im Monat. Bei fünf Minijobbern sind das schnell über 2.000 Euro Mehrkosten im Jahr 2027, die in keinem Angebot stehen.

Meine Meinung: Kosten in Etappen kann kein Betrieb kalkulieren

Aus meiner Sicht als Handwerker ist weniger die einzelne Zahl das Problem als die Art, wie sie kommt: drei Vorhaben, drei Zeitpunkte, zwei davon noch offen. Wer Aushilfen plant und Festpreise anbietet, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Politik und Markt kannst du nicht steuern, deine Kalkulation schon.

Wie sehr das Thema ein ganzes Gewerk bewegt, zeigt eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks unter 350 Betrieben im September 2026. Laut Deutscher Handwerks Zeitung lehnen 76 Prozent der Befragten eine Abschaffung der Minijobs ab. Das ist eine andere Branche als SHK, aber die Sorge ist übertragbar.

Was du deinem Team sagen solltest

Sprich mit deinen Aushilfen, bevor sie es aus der Zeitung erfahren. Das Entgelt der Minijobber bleibt, was es ist, die Mehrkosten trägt der Arbeitgeber. Wichtig ist, dass niemand Angst um seinen Platz bekommt, nur weil ein Gesetzentwurf in den Nachrichten steht. Sag klar, was beschlossen ist, was Entwurf ist und dass du nachrechnest. Das schafft Ruhe und verhindert Gerüchte im Betrieb.

Was du jetzt tun solltest

  1. Minijobber auflisten. Schreib für jede Person Aufgabe, Monatsentgelt und Art der Versteuerung auf. Ohne diese Liste rechnest du im Blindflug.
  2. Mehrkosten ausrechnen. Rechne pro Person für 2027 und für 2028 getrennt, jeweils mit dem beschlossenen und dem möglichen Stand.
  3. Aufgaben prüfen. Frag dich, welche Tätigkeiten du besser bündelst, digitalisierst oder in feste Abläufe bringst, bevor du neue Aushilfen suchst.
  4. Steuerberater oder Lohnbüro fragen. Klär, wie die Abrechnung ab Januar umgestellt wird und ob sich bei Verträgen etwas ändern muss.
  5. Mehrkosten in die Kalkulation holen. Wer Lohnnebenkosten nicht im Stundensatz hat, zahlt sie aus der Marge. Wie du das sauber rechnest, zeigt der Beitrag zur Nachkalkulation.

Häufige Fragen

Steigen die Abgaben für Minijobs wirklich schon 2027? Ja, der pauschale Krankenversicherungsbeitrag von 17,5 Prozent ist verkündet. Bei Pauschsteuer und Pflegeversicherung liegen bisher nur Kabinettsentwürfe vor.

Fallen Minijobs bald ganz weg? Das ist nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat es empfohlen, eine Entscheidung des Gesetzgebers gibt es dazu bisher nicht.

Muss ich meine Arbeitsverträge ändern? Das hängt vom Einzelfall ab. Klär es mit deinem Steuerberater oder Lohnbüro, bevor du etwas unterschreibst.

Fazit

Die Minijob-Reform 2027 ist teils beschlossen, teils Entwurf, und genau das macht sie schwer planbar. Ein Teil steht fest, ein Teil kann sich bis zur Abstimmung noch ändern. Rechne jetzt für jede Aushilfe nach, was 2027 und 2028 auf dich zukommt, und hol die Mehrkosten in deine Preise. Wer seine Abläufe im Griff hat, braucht weniger Aushilfen und trifft die nächste Gesetzesänderung nicht unvorbereitet. Wie sich Lohnnebenkosten insgesamt entwickeln, liest du im Beitrag zur Pflegereform, und warum mehr Köpfe allein nichts lösen, steht im Beitrag zum Fachkräftemangel.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.