Handwerkerbonus 2027: Was die geplante Kürzung für deinen Betrieb bedeutet
Die Bundesregierung will den Steuerbonus für Handwerkerleistungen kürzen: von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken. Der Bundestag berät den Gesetzentwurf heute in erster Lesung. Für dich als Inhaber heißt das: Der Handwerkerbonus 2027 ist noch nicht beschlossen, aber deine Privatkunden fragen schon jetzt danach. Wer vorbereitet ist, beantwortet diese Fragen in zwei Minuten statt in zwei Telefonaten.
Was beim Handwerkerbonus 2027 geplant ist
Die Änderung steckt im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235). Laut Deutschem Bundestag (Stand: Oktober 2026) sinkt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen. Die erste Lesung ist für den 8. Oktober 2026 angesetzt, danach geht der Entwurf in die Ausschüsse, federführend der Finanzausschuss.
Die DIHK schätzt, dass diese Kürzung rund 710 Millionen Euro pro Jahr einbringt (Stand: September 2026). Die Bundesregierung ordnet sie als Subventionsabbau ein. Das ist der Hintergrund: Der Bonus wird gekürzt, um andere Entlastungen mitzufinanzieren.
Wichtig: Es ist ein Entwurf. Der Bundestag kann ihn ändern, und auch der Bundesrat redet mit. Was am Ende im Gesetzblatt steht, weiß heute niemand.
Was die Kürzung für deine Kunden heißt
Der Bonus gilt für Arbeitskosten im Haushalt, nicht für Material. Bei voller Ausschöpfung hätte ein Kunde nach dem Entwurf bis zu 300 Euro weniger Steuerersparnis pro Jahr (900 statt 1.200 Euro). Bei einer Badsanierung, einer Heizungsmodernisierung oder einem Rohrbruch mit hohem Lohnanteil spürt er das. Bei kleinen Reparaturen eher nicht.
Ein typischer Fall: Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern bekommt im Herbst Anfragen für Bäder, die "noch dieses Jahr" fertig sein sollen, weil Kunden die Steuer sparen wollen. Ohne Regel im Betrieb bricht dann die Terminplanung zusammen, weil jeder Kunde Vorrang verlangt.
Was sonst im Entwurf steckt
Der Handwerkerbonus ist nur ein Baustein. Laut Bundestag soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen, der Steuertarif wird im mittleren Einkommensbereich leicht abgeflacht, das Kindergeld steigt auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028). Die Bundesregierung rechnet für eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 mit mehr als 600 Euro Entlastung pro Jahr.
Das ist für deine Privatkunden nicht uninteressant: Wer mehr Netto hat, investiert eher in Bad und Heizung. Der Bonus sinkt, die Kaufkraft kann steigen. Wie sich beides am Ende zusammenrechnet, hängt vom Ergebnis der Beratungen ab.
Meine Meinung: Der Bonus war nie dein Verkaufsargument
Meine Meinung: Ich verstehe, dass der Staat sparen muss. Kritisch sehe ich, dass Handwerksleistungen für Privathaushalte damit teurer werden, und die Betriebe selbst bei der Entlastung nicht überall gleich behandelt werden sollen. Laut ZDH (Stand: Oktober 2026) sind rund drei von vier Handwerksbetrieben Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, für die die Einkommensteuer die Betriebssteuer ist. Das Handwerk hat die Absenkung des Bonus nach eigener Aussage als schmerzhaft akzeptiert, fordert aber insgesamt mehr Entlastung.
Aus meiner Sicht als Handwerker ist der Punkt ein anderer: Ein Steuerbonus ist kein Grund, bei dir zu kaufen. Er ist ein Rabatt vom Finanzamt, den dein Kunde ohnehin selbst nutzt oder nicht. Du gewinnst Aufträge durch schnelle Angebote, klare Termine und verlässliche Arbeit. Politik und Steuerrecht kannst du nicht steuern, deine Abläufe schon.
Der ZDH kritisiert in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2026, dass Kapitalgesellschaften ab 2028 bei der Körperschaftsteuer entlastet werden sollen, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach seiner Einschätzung eine schleichende Steuererhöhung erleben. Sein Präsident formuliert es so: "Eine Reform ist mehr als eine Anpassung des Steuersatzes." Ob man das teilt, ist Ansichtssache. Sicher ist: Auf deine Rechnung als Inhaber wirkt der Entwurf auf zwei Wegen, über deine Kunden und über deine eigene Steuer.
Was du jetzt tun solltest
- Rechnungen sauber aufbauen. Weise Arbeitskosten und Material getrennt aus. Laut Deutscher Handwerks Zeitung (Stand: Januar 2025) ist das Voraussetzung, ebenso die unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung schließt die Anrechnung aus.
- Kundenfragen vorbereiten. Schreib drei Sätze auf, die jeder im Büro sagen darf: Es ist ein Entwurf, noch kein Gesetz. Wir beraten nicht steuerlich. Das klärt dein Steuerberater.
- Keine Steuerversprechen im Angebot. Schreib nie "Sie sparen X Euro". Der Kunde trägt sein Steuerrisiko selbst, du gibst keine Garantie.
- Terminvergabe nach Regel, nicht nach Druck. Lege fest, nach welchen Kriterien Aufträge vorgezogen werden: Dringlichkeit, Auftragsgröße, Reihenfolge der Beauftragung. Das schützt deine Planung. Wie du Angebote verlässlich verfolgst, zeigt der Beitrag zu Angeboten nachfassen im Handwerk.
- Gesetzgebung beobachten. Prüf nach den Ausschussberatungen, was vom Entwurf bleibt. Bis dahin plane nicht um, sondern nur mit Puffer.
Häufige Fragen
Gilt die Kürzung schon? Nein. Es ist ein Regierungsentwurf, der heute in erster Lesung beraten wird. Nach dem Entwurf soll er ab 2027 gelten.
Betrifft das auch Material? Nein. Der Bonus gilt für Arbeitskosten. Material wird nicht berücksichtigt, deshalb ist die getrennte Ausweisung auf der Rechnung wichtig.
Soll ich meinen Kunden raten, noch 2026 zu beauftragen? Nein, das ist Sache des Kunden und seines Steuerberaters. Du informierst sachlich über den Stand und lässt dich nicht in Terminversprechen treiben.
Fazit
Der Handwerkerbonus 2027 soll kleiner werden, ist aber noch nicht beschlossen. Für deinen Betrieb zählt weniger die Schlagzeile als der Umgang damit: saubere Rechnungen, klare Antworten im Büro und eine Terminvergabe nach Regeln. Wer das hat, bleibt auch dann ruhig, wenn Kunden plötzlich alle auf einmal wollen. Erst Struktur, dann Software und KI.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.