Beitragsbemessungsgrenze 2027 im Handwerk: Was die neuen Werte für deine Lohnkosten bedeuten
Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 im Handwerk entscheidet mit darüber, was gut verdienende Mitarbeiter und du selbst ab Januar an Sozialabgaben tragen. Betroffen sind vor allem Meister, Bauleiter, Büroleiter und Geschäftsführer. Hier siehst du, welche Werte die Bundesregierung nennt, wen es trifft und was du jetzt in deiner Lohnplanung prüfst.
Was die Bundesregierung für 2027 beschlossen hat
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Gehaltsteil, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Steigt die Grenze, werden für höhere Gehälter mehr Euro beitragspflichtig.
Laut Bundesregierung (Stand: 12. Oktober 2026) gelten ab 2027 diese Werte, sofern der Bundesrat zustimmt:
- Rentenversicherung (allgemein): 8.850 Euro im Monat, 106.200 Euro im Jahr.
- Krankenversicherung: 6.375 Euro im Monat, 76.500 Euro im Jahr.
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung: 7.012,50 Euro im Monat, 84.150 Euro im Jahr.
Wichtig: Das Kabinett hat die Verordnung beschlossen, der Bundesrat muss laut Bundesregierung noch abschließend zustimmen. Bis dahin sind die Werte geplant, nicht endgültig.
Beitragsbemessungsgrenze 2027 im Handwerk: Wen es trifft
Die meisten Monteure und Gesellen liegen deutlich unter diesen Grenzen. Für sie ändert sich durch die Grenze selbst nichts. Anders sieht es bei Leuten aus, deren Gehalt in die Nähe der Grenzen oder darüber kommt.
Das sind typischerweise Bauleiter, Projektleiter, Meister mit Verantwortung, Büroleiter und angestellte Geschäftsführer. Bei ihnen werden ab Januar mehr Euro ihres Gehalts beitragspflichtig. Das erhöht ihre Abzüge, und es erhöht deine Arbeitgeberanteile.
Und du selbst? Ob und wie du als Inhaber betroffen bist, hängt von deiner Rechtsform und deiner Versicherung ab. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es auf die Konstellation im Einzelfall an. Das klärst du mit deinem Steuerberater oder Lohnbüro, nicht mit einer Faustformel.
Versicherungspflichtgrenze: Warum Gehaltsgespräche jetzt anders laufen können
Neben der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Sie bestimmt, ab welchem Jahresgehalt Angestellte aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden dürfen. Für die meisten deiner Leute ist das kein Thema. Für einen gut bezahlten Bauleiter kann es aber heißen, dass er nach der Anhebung doch wieder unter der Grenze liegt.
Das kann Fragen im Gehaltsgespräch auslösen. Sei darauf vorbereitet: Du berätst dazu nicht im Einzelfall, sondern verweist an die Krankenkasse oder den Steuerberater. Wichtig ist, dass du die Veränderung nicht erst auf der Gehaltsabrechnung im Januar erklärst, sondern vorher in der Wochenbesprechung kurz ansprichst.
Was das für deine Kalkulation heißt
Lohnnebenkosten stecken in deinem Stundenverrechnungssatz. Wenn Gehälter steigen oder Abgaben auf höhere Gehälter zunehmen, wandert das in deine Kosten, auch wenn du an den Gehältern nichts änderst.
Meine Meinung: Viele Betriebe rechnen ihren Stundensatz einmal und schauen erst beim nächsten Preisdruck wieder hin. Ein neues Jahr mit neuen Abgabengrenzen ist ein guter Anlass, den Satz einmal sauber nachzurechnen. Wie das geht, steht im Beitrag Stundenverrechnungssatz berechnen im Handwerk.
Zeigt die Nachrechnung, dass dein Satz die Mehrkosten nicht mehr trägt, brauchst du keine Hauruck-Aktion. Plane die Anpassung für das nächste Preisgespräch oder die nächste Angebotsrunde ein und kündige sie sauber an. Wie das ohne Streit klappt, zeigt der Beitrag Preiserhöhung im Handwerk. Entscheidend ist, dass du die Zahl kennst, bevor ein Kunde nach dem Preis fragt.
Ein typisches Beispiel (kein echter Fall): Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern hat einen Bauleiter und eine Büroleitung mit Gehältern nahe an den Grenzen. Der Inhaber lässt sich vom Lohnbüro die Mehrkosten ab Januar für genau diese beiden Stellen ausrechnen und trägt sie in seine Planung ein. So kommen sie nicht erst mit der ersten Abrechnung im neuen Jahr als Überraschung.
Was du jetzt tun solltest
- Gehaltsliste durchgehen. Markiere alle Mitarbeiter, deren Monatsgehalt in der Nähe der genannten Grenzen liegt oder darüber.
- Lohnbüro fragen. Lass dir die Mehrkosten ab Januar für diese Personen ausrechnen, sobald die Werte endgültig sind.
- Stundensatz prüfen. Rechne deine Lohnkosten und Nebenkosten neu und vergleiche mit dem Satz, den du heute abrechnest.
- Planung 2027 anpassen. Trage die höheren Lohnkosten in deine Jahresplanung und in die Liquiditätsplanung ein.
- Entscheidung beim Bundesrat beobachten. Prüfe auf der Seite der Bundesregierung, ob die Verordnung wie geplant beschlossen wurde.
Häufige Fragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? Das ist der Gehaltsbetrag, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Gehaltsteile darüber bleiben beitragsfrei.
Muss ich für alle Mitarbeiter etwas ändern? Nein. Bei Gehältern unter den Grenzen ändert sich durch die Grenzen nichts. Prüfen musst du die Mitarbeiter mit höheren Gehältern.
Sind die Werte für 2027 schon endgültig? Noch nicht. Laut Bundesregierung muss der Bundesrat der Verordnung abschließend zustimmen. Plane mit den genannten Werten, prüfe aber den endgültigen Stand.
Fazit
Die neuen Grenzen betreffen nicht jeden Betrieb gleich, aber jeder Inhaber mit gut bezahlten Schlüsselpersonen sollte jetzt nachrechnen. Prüfe deine Gehaltsliste, lass die Mehrkosten ausrechnen und passe Stundensatz und Planung an. Politik und Markt kannst du nicht steuern, deinen Betrieb schon.
Quellen und Hinweis
Quellen: Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Stand: 12. Oktober 2026) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.