Pflegereform 2026: Was das Pflegeneuordnungsgesetz für Handwerksbetriebe bedeutet
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Für dich als Inhaber ist die Pflegereform im Handwerk vor allem eine Frage: Was passiert mit den Lohnnebenkosten, die du auf jede Arbeitsstunde draufrechnen musst? Hier steht, was bisher bekannt ist, wo der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Nachbesserungen fordert und was du in deinem Betrieb heute schon tun kannst.
Was das Kabinett beschlossen hat
Laut Bundesregierung (Stand: 30. September 2026) soll der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent gehalten werden. Ohne Maßnahmen drohte der Pflegeversicherung demnach 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro.
Dazu kommen neue Leistungen und Strukturen, zum Beispiel eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 und ein Überbrückungsbudget für Pflege-Notfälle. Eine Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 weitere Vorschläge vorlegen, angestrebt wird ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2027.
Wichtig: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Der parlamentarische Weg steht noch aus, und Details können sich ändern.
Warum dich die Pflegereform im Handwerk direkt betrifft
Bei jedem Mitarbeiter zahlst du den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit. Ein Handwerksbetrieb ist personalintensiv: Wenn die Beiträge steigen, steigt dein Stundenverrechnungssatz, oder deine Marge sinkt. Genau deshalb stellt die Bundesregierung heraus, dass die Stabilisierung des Beitragssatzes einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten entgegenwirken soll.
Der ZDH sieht das anders und bewertet das Gesetz als unzureichend (Pressemitteilung vom 30. September 2026). Der Verband fordert unter anderem, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt unter 40 Prozent zu bringen. Außerdem lehnt er die Verschiebung der Rückzahlung eines Bundesdarlehens in die Jahre 2035 bis 2039 ab und warnt vor unfairen Lasten für personalintensive Betriebe.
Dazu kommt ein zweiter Effekt, den viele Inhaber unterschätzen: Jede Debatte um Abgaben verunsichert deine Mitarbeiter. Wenn Netto und Brutto zum Thema werden, kommen Fragen im Betrieb an. Wer dann klare Lohnabrechnungen, nachvollziehbare Regeln und ein offenes Gespräch bietet, hat es leichter. Das ist keine Politik, sondern Betriebsführung.
Meine Meinung: Beide Seiten haben Argumente. Als Handwerker interessiert mich aber weniger, wer recht hat, als die Frage, was ich davon beeinflussen kann. Und das ist nicht die Beitragspolitik.
Ein Rechenbeispiel, damit es greifbar wird
Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern hat typischerweise eine Bruttolohnsumme im mittleren sechsstelligen Bereich. Nimm zur Veranschaulichung 600.000 Euro im Jahr an. Jeder zusätzliche Zehntelprozentpunkt beim Arbeitgeberanteil kostet dich dann 600 Euro pro Jahr. Das klingt wenig. Bei mehreren Beitragsarten, die sich gleichzeitig ändern, summiert es sich aber schnell, und es fällt in Betrieben mit knapper Marge sofort auf.
Das ist ein reines Rechenbeispiel und kein realer Betrieb. Nimm deine eigene Lohnsumme und rechne nach. Es dauert zehn Minuten und gibt dir eine Zahl statt eines Bauchgefühls.
Was du nicht steuern kannst – und was doch
Gesetze, Beitragssätze und Haushaltsdebatten kannst du nicht ändern. Dein Betrieb ist aber so aufgebaut, dass du auf jede Änderung reagieren kannst, oder eben nicht.
In meiner eigenen Badmanufaktur habe ich in über zwölf Jahren gelernt: Wer seine Kosten pro Stunde nicht kennt, erfährt von steigenden Abgaben erst am Jahresende. Wer sie kennt, passt Preise und Abläufe rechtzeitig an. Bei uns ging die Marge durch Struktur von etwa 9 auf 42 Prozent. Das ist meine Erfahrung, kein Versprechen für deinen Betrieb.
Erst Struktur und Prozesse, dann Software. Eine saubere Kalkulation und eine funktionierende Nachkalkulation sind die Grundlage, bevor du über irgendein Tool nachdenkst.
Was du jetzt tun solltest
Die folgenden Schritte funktionieren unabhängig davon, wie das Gesetz am Ende aussieht. Du brauchst dafür keine neue Software, sondern ein paar ruhige Stunden und deine Zahlen aus Buchhaltung und Lohnabrechnung.
- Stundenverrechnungssatz nachrechnen. Setze die aktuellen Lohnnebenkosten pro Mitarbeitergruppe neu an und prüfe, ob dein Satz sie noch trägt. Lass dir die Zahlen von deiner Lohnbuchhaltung oder deinem Steuerberater geben.
- Nachkalkulation einführen oder schärfen. Vergleiche bei jedem abgeschlossenen Auftrag geplante und tatsächliche Stunden. Wie das geht, steht im Beitrag Nachkalkulation im Handwerk.
- Angebotsbindung prüfen. Wenn deine Angebote drei Monate gelten, trägst du das Risiko von Kostenänderungen allein. Überlege, ob vier bis sechs Wochen für dich passen.
- Unproduktive Zeit messen. Fahrten, Suchen, Rückfragen und Doppelarbeit kosten dich mehr als jede Beitragsänderung. Hilfreich dafür ist eine saubere Einsatzplanung.
- Gesetzgebung im Blick behalten, aber nicht darauf warten. Lies die Stellungnahmen deines Fachverbands. Entscheide aber auf Basis deiner eigenen Zahlen.
Häufige Fragen
Steigen durch die Pflegereform meine Lohnnebenkosten? Nach Angaben der Bundesregierung soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent gehalten werden. Das Gesetz muss aber noch durch das parlamentarische Verfahren, und weitere Reformen sind angekündigt. Eine verlässliche Prognose für deinen Betrieb gibt es heute nicht.
Was fordert das Handwerk? Der ZDH fordert unter anderem, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu bezahlen und die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu senken. Die Details stehen in seiner Pressemitteilung vom 30. September 2026.
Muss ich meine Preise jetzt sofort erhöhen? Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob dein Stundenverrechnungssatz deine tatsächlichen Kosten deckt. Das prüfst du mit einer aktuellen Kalkulation und Nachkalkulation, nicht mit einer Schlagzeile.
Fazit
Die Pflegereform zeigt wieder, wie schnell sich die Rahmenbedingungen für dein Handwerk ändern können. Auf Gesetze hast du keinen Einfluss, auf deine Kalkulation, deine Angebote und deine Abläufe schon. Betriebe, die ihre Zahlen kennen, reagieren in Tagen statt in Quartalen. Fang deshalb mit dem Stundenverrechnungssatz an.
Quellen: Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz im Kabinett beschlossen (30. September 2026) und ZDH-Pressemitteilung zur Pflegereform (30. September 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.