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Monteur-Team plant Arbeitszeit und Einsätze – Wochenarbeitszeit im Handwerk
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Wochenarbeitszeit im Handwerk: Was die geplante Reform für deinen Betrieb heißt

Statt acht Stunden pro Tag soll künftig eine Höchstgrenze pro Woche gelten. So steht es im Koalitionsvertrag, und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) drängt auf einen Beschluss. Für dich als Inhaber heißt das: Noch ist nichts Gesetz, aber du solltest wissen, was auf dich zukommen kann, und deine Einsatzplanung so aufstellen, dass sie mit beiden Regeln funktioniert.

Was heute gilt und was sich ändern soll

Aktuell darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (Quelle: § 3 Arbeitszeitgesetz).

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Der ZDH sagt dazu: Die Stunden würden nur anders verteilt, unter Einhaltung des Arbeitsschutzes. Als Beispiel nennt er die Vier-Tage-Woche mit jeweils zehn Stunden (Quelle: ZDH, Pressemitteilung vom 24. März 2026).

Ein erster Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums wurde im Juni 2026 bekannt. Er ist laut Handwerksblatt nicht finalisiert. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit soll nur zusammen mit tariflichen Regelungen zum Gesundheitsschutz kommen, und die elektronische Zeiterfassung soll gesetzlich verankert werden (Quelle: Handwerksblatt, 18. Juni 2026).

Warum das Handwerk darüber streitet

Der ZDH kritisiert, dass viele Handwerksbetriebe keinen Tarifvertrag haben und deshalb von einer Regelung ausgeschlossen wären, die an Tarifbindung hängt. Auch die Dokumentationspflichten passten aus seiner Sicht nicht zu den Abläufen im Betrieb (Quelle: Handwerksblatt, 18. Juni 2026).

Am 17. Oktober 2026 hat ZDH-Präsident Jörg Dittrich laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dts gefordert, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung zeitnah umzusetzen. Die bisherigen Skizzen entsprächen aus seiner Sicht nicht der Koalitionsvereinbarung. Einen konkreten Zeitplan nennt die Meldung nicht.

Gewerkschaften sehen das anders. Sie warnen vor überlasteten Beschäftigten (Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, zitiert über Presseportal). Beide Seiten haben Argumente. Für dich zählt: Es ist offen, ob und wie das Gesetz kommt.

Was das im Alltag deines Betriebs ändern könnte

Wenn die Wochengrenze kommt, bekommst du mehr Spielraum, etwa wenn ein Monteur bei einer Heizungsumstellung länger bleibt und dafür am Freitag früher Schluss macht. Gleichzeitig steigt die Verantwortung: Du musst nachweisen können, wie lange jeder gearbeitet hat.

Meine Meinung: Mehr Spielraum nützt dir nur, wenn deine Planung ihn tragen kann. Wer heute schon mit Zuruf und Zetteln plant, bekommt von einer neuen Regel nicht mehr Freiheit, sondern mehr Streit über Stunden.

Wie die Zeiterfassung im Entwurf aussehen soll, haben wir im Beitrag Arbeitszeiterfassung Pflicht im Handwerk beschrieben. Die Pflicht zur Erfassung gilt unabhängig davon, wie die Wochenarbeitszeit am Ende geregelt wird.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern hat im Herbst viele Heizungstausche. Zwei Monteure arbeiten an manchen Tagen zehn Stunden, damit die Anlage vor dem Frost läuft, und gleichen das später aus. Geplant wird mündlich, die Stunden stehen auf Zetteln. Das ist ein typisches Beispiel, kein echter Kundenfall.

Solange das Ausgleichen im Kopf des Chefs passiert, geht es gut. Sobald jemand fragt, wie viele Stunden in welcher Woche zusammenkamen, fehlt die Antwort. Genau dort entstehen Ärger und Nachzahlungsstreit, egal ob Tages- oder Wochengrenze gilt.

Warum die Struktur wichtiger ist als die Regel

Politik und Gesetzgebung kannst du nicht steuern. Deine Planung schon. Ein Betrieb, der Einsatzplan, Erfassung und Ausgleich fest geregelt hat, kommt mit jeder Fassung des Gesetzes klar. Wie du deine Einsätze planst, ohne am Abend zu basteln, steht im Beitrag Einsatzplanung im Handwerk.

Auch der Notdienst gehört dazu. Nach einem Einsatz in der Nacht müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Wie du das ohne Dauerstress regelst, zeigt der Beitrag Bereitschaftsdienst im SHK-Betrieb.

Was du jetzt tun solltest

  1. Ist-Zustand aufschreiben. Notiere eine Woche lang, wann jeder Monteur anfängt und aufhört, auch bei Fahrten, Notdienst und Lager.
  2. Ausgleich regeln. Lege fest, wer Mehrstunden anordnet, wo sie stehen und bis wann sie ausgeglichen werden. Schreib es in einem Blatt auf.
  3. Erfassung vereinheitlichen. Eine Stelle, ein Weg: App, Tabelle oder Stundenzettel, aber für alle gleich und am selben Tag.
  4. Arbeitsvertrag prüfen lassen. Frag deinen Rechtsanwalt oder Verband, ob Arbeitsverträge und Betriebsregeln eine flexible Verteilung überhaupt vorsehen.
  5. Entwicklung beobachten. Schau einmal im Monat in die Mitteilungen von ZDH, Handwerkskammer und Fachverband, ob ein Gesetzentwurf beschlossen wurde.

Häufige Fragen

Gilt die Wochenarbeitszeit schon? Nein. Stand Oktober 2026 gilt weiter die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Ein Reformgesetz ist nicht beschlossen.

Darf ich dann zwölf Stunden am Tag arbeiten lassen? Das ist offen. Maßgeblich werden die Wochengrenze, die Ruhezeit und der Gesundheitsschutz sein. Wie das Gesetz am Ende aussieht, steht noch nicht fest.

Muss ich die Zeiten erfassen? Eine gesetzliche Erfassungspflicht ist im Gespräch und im Entwurf vorgesehen. Unabhängig davon ist eine saubere Erfassung die Grundlage für Lohn, Nachweis und Streitvermeidung.

Fazit

Die Wochenarbeitszeit kann dir mehr Spielraum geben, aber nur, wenn Planung und Erfassung stehen. Ob und wann das Gesetz kommt, ist offen. Was du heute regelst, zahlt sich unter jeder Regel aus. Erst Struktur und Prozesse, dann die Software dazu.

Quellen und Hinweis

Quellen: § 3 Arbeitszeitgesetz, ZDH: Wochenarbeitszeit stärkt Flexibilität im Handwerk, Handwerksblatt: Arbeitszeitgesetz, Handwerk kritisiert Referentenentwurf und dts-Meldung vom 17. Oktober 2026 zum Interview mit ZDH-Präsident Dittrich.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.