Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was das Ende des Heizungsgesetzes für deinen SHK-Betrieb bedeutet
Kaum ein Gesetz hat das SHK-Handwerk in den letzten Jahren so durchgeschüttelt wie das Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund „Heizungsgesetz“. Erst der Ansturm auf Gasheizungen vor dem Stichtag, dann die große Verunsicherung bei Wärmepumpen, dann monatelanges Abwarten der Kunden. Viele Betriebe haben in dieser Zeit erlebt, wie schnell ein voller Auftragskalender kippen kann.
Jetzt kommt die nächste Wende: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG oder GMG). Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen. In diesem Artikel erfährst du, was sich ändert, was bleibt – und warum die eigentliche Frage für deinen Betrieb nicht lautet „Was sagt die Politik?“, sondern „Wie mache ich meinen Betrieb unabhängig davon?“.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt in wesentlichen Teilen das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Bundesregierung aus Union und SPD hatte angekündigt, das „Heizungsgesetz“ abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres Regelwerk zu ersetzen. Der Kern der Reform:
- Die starre 65-Prozent-Regel fällt weg. Bisher musste jede neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
- Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer. Gas- und Ölheizungen sollen nicht pauschal verboten werden.
- Das Fernziel bleibt: Gebäude sollen bis 2045 klimaneutral beheizt werden – nur eben über andere Instrumente als eine feste Quote pro Heizung.
- EU-Vorgaben werden umgesetzt. Das Gesetz setzt gleichzeitig die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) um, etwa mit Vorgaben zu Nullemissionsgebäuden und zur schrittweisen Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude.
Wichtig: Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft. Einzelne Teile greifen mit der Verkündung, andere Pflichten folgen erst in den kommenden Jahren. Bis das neue Recht gilt, gilt das alte weiter – inklusive der 65-Prozent-Regel, deren Stichtag für Großstädte auf den 1. November 2026 verschoben wurde.
Was bleibt gleich?
So groß die Schlagzeilen sind – für den Alltag deiner Kunden ändert sich weniger, als viele denken:
- Die Förderung bleibt. Nach aktuellem Stand soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029 bestehen bleiben und klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen weiter unterstützen.
- Der CO₂-Preis steigt weiter. Fossiles Heizen wird über die Jahre teurer – unabhängig vom Heizungsgesetz.
- Die Klimaziele bleiben. Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Die meisten Kunden wissen das.
Das heißt für dich: Die Nachfrage nach Wärmepumpen verschwindet nicht. Aber die Beratung wird anspruchsvoller. Kunden haben wieder mehr Optionen – und damit mehr Fragen.
Was das für deinen SHK-Betrieb konkret bedeutet
1. Mehr Beratung, weniger „Muss“
Solange es eine gesetzliche Pflicht gab, haben manche Kunden die Wärmepumpe gekauft, weil sie „mussten“. Das fällt weg. Künftig kaufen Kunden, weil sie überzeugt sind – von Betriebskosten, Förderung, Werterhalt der Immobilie und Unabhängigkeit von fossilen Preisen.
Das bedeutet: Deine Beratung wird wichtiger als je zuvor. Wer seinen Kunden in 20 Minuten verständlich erklären kann, was sich rechnet, gewinnt den Auftrag. Wer nur ein Angebot schickt, verliert gegen den Kollegen, der besser erklärt.
2. Die Angebotsphase wird länger
Mehr Optionen heißt mehr Vergleich. Kunden holen mehrere Angebote ein, stellen Rückfragen, warten auf Förderzusagen. Für viele Betriebe ist genau das der Engpass: Angebote, die tagelang liegen bleiben, weil der Chef abends keine Kraft mehr hat, sie zu schreiben.
Wer hier nicht strukturiert arbeitet, verliert Aufträge – nicht an bessere Handwerker, sondern an schnellere.
3. Planbarkeit wird zum Wettbewerbsvorteil
Die letzten Jahre haben gezeigt: Politische Entscheidungen können die Nachfrage innerhalb weniger Wochen drehen. Betriebe, die nur auf Anfragen reagieren, fahren Achterbahn. Betriebe mit einem sauberen System – vom ersten Kontakt bis zur Nachkalkulation – können auch in unruhigen Zeiten gut planen.
Politik kannst du nicht steuern – deinen Betrieb schon
Viele SHK-Inhaber haben in den letzten Jahren enorm viel Energie darauf verwendet, auf die Politik zu reagieren: Stichtage beobachten, Kunden beruhigen, Aufträge umplanen. Das ist verständlich. Aber es ist eine Kraft, die in deinem eigenen Betrieb fehlt.
Die Betriebe, die gut durch die letzten Jahre gekommen sind, haben eines gemeinsam: Sie hängen nicht an einer einzigen Förderregel und nicht an einer einzigen Person. Sie haben klare Abläufe, die unabhängig davon funktionieren, welches Gesetz gerade gilt.
Fünf Schritte, mit denen du jetzt reagieren solltest
- Beratungsleitfaden aktualisieren. Erstelle einen kurzen Leitfaden für dein Team: Was gilt aktuell? Was ändert sich? Welche Fragen stellen Kunden am häufigsten? So muss nicht jede Frage beim Chef landen.
- Angebotserstellung beschleunigen. Arbeite mit Vorlagen und festen Bausteinen für wiederkehrende Anlagen. Ein Wärmepumpen-Angebot für ein typisches Einfamilienhaus sollte keine drei Stunden dauern.
- Nachfassen systematisieren. Kunden entscheiden langsamer. Wer nach 7 und nach 14 Tagen strukturiert nachfasst, gewinnt Aufträge, die sonst still verloren gehen.
- Förderprozess sauber aufsetzen. Förderanträge, Fristen, Nachweise: Mit Checklisten und klaren Zuständigkeiten sparst du Zeit und vermeidest teure Fehler – für dich und für den Kunden.
- Zahlen im Blick behalten. Wenn die Nachfrage schwankt, ist die Marge pro Auftrag entscheidend. Nachkalkulation ist kein Luxus, sondern die Grundlage, um zu wissen, welche Aufträge sich lohnen.
Was Kunden jetzt wirklich hören wollen
Kunden sind nicht in erster Linie an Paragrafen interessiert. Sie wollen drei Dinge wissen:
- Was kostet mich das – heute und in den nächsten 15 Jahren?
- Welche Förderung bekomme ich, und wer kümmert sich darum?
- Kann ich mich darauf verlassen, dass es funktioniert und termingerecht fertig wird?
Wer diese drei Fragen klar beantwortet, braucht keine Angst vor Gesetzesänderungen zu haben. Und genau dafür braucht es Struktur im Betrieb: Wer Beratung, Angebote, Förderung und Baustellenplanung nach festen Abläufen organisiert, kann jedem Kunden diese Sicherheit geben – auch wenn der Chef nicht selbst am Tisch sitzt.
Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Regel noch? Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht weiter. Danach soll die starre Quote entfallen. Prüfe bei jedem Auftrag den aktuellen Stand und die Regelungen deiner Kommune.
Gibt es weiterhin Förderung für Wärmepumpen? Nach aktuellem Stand ja – die BEG soll mindestens bis 2029 bestehen bleiben. Konditionen können sich ändern, deshalb lohnt sich der Blick auf die aktuellen Bedingungen vor jedem Angebot.
Werden Gasheizungen jetzt wieder attraktiver? Rechtlich wird der Einbau einfacher. Wirtschaftlich muss jeder Kunde die steigenden CO₂-Kosten einrechnen. Eine ehrliche Vollkostenrechnung über 15 bis 20 Jahre ist die beste Beratung.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Freiheit – für Kunden und für Betriebe. Aber Freiheit bedeutet auch: Die Verantwortung für gute Entscheidungen liegt stärker bei dir und deinem Team. Die Betriebe, die jetzt in Beratung, schnelle Angebote und saubere Abläufe investieren, werden von der neuen Lage profitieren. Die anderen werden weiter auf die nächste Schlagzeile warten.
Stand: September 2026. Rechtliche Details können sich kurzfristig ändern – bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.