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Aktivrente Selbstständige im Handwerk: Altersplanung für Inhaber
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Aktivrente Selbstständige im Handwerk: Warum du als Inhaber bisher leer ausgehst

Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte im Rentenalter bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Selbstständige sind davon ausgenommen, und daran ändert sich vorerst nichts: Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am 14. Oktober 2026 entschieden, dass er keinen Handlungsbedarf sieht. Für dich als Inhaber heißt das: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus im eigenen Betrieb arbeitet, versteuert sein Einkommen weiter ganz normal.

Was die Aktivrente ist, und was nicht

Die Aktivrente ist keine Rente. Es ist ein Steuerfreibetrag: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, bekommt bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei. Das gilt laut Bundestag für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand: Oktober 2026). Ziel ist, dass sich Weiterarbeiten im Alter lohnt.

Für Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift das nicht. Wie es bei dir persönlich aussieht, etwa als Geschäftsführer einer GmbH, klärst du am besten mit deinem Steuerberater. Das hängt von deinem Vertrag und deiner Konstruktion ab.

Was der Petitionsausschuss entschieden hat

Ein Petent wollte alle Erwerbsformen einbeziehen, auch Selbstständige. Sein Argument: Es gebe keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung, und Selbstständige seien im Alter oft nur teilweise gesetzlich abgesichert. Der Ausschuss hat am 14. Oktober 2026 mehrheitlich empfohlen, das Verfahren abzuschließen (Quelle: Deutscher Bundestag, hib 817/2026).

Die Begründung: Das Bundesfinanzministerium sieht den größten Bedarf bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Außerdem will die Bundesregierung das Gesetz nach zwei Jahren auswerten und dabei prüfen, ob eine Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll ist. Bis dahin sieht der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf.

Was das für dich als Inhaber bedeutet

Meine Meinung: Das Ziel der Aktivrente ist richtig, weil erfahrene Leute im Betrieb bleiben sollen. Dass Selbstständige, die oft jahrzehntelang Verantwortung tragen, davon ausgeschlossen sind, halte ich für schwer erklärbar. Das ist meine Sicht als Handwerker, keine Rechtsauffassung. Die Gesetzeslage ist eine andere, und mit der musst du planen.

Planen heißt hier: nicht auf eine Gesetzesänderung wetten. Ob die Auswertung nach zwei Jahren etwas ändert, ist offen. Wer sich auf eine mögliche Ausweitung verlässt, riskiert eine Lücke in der eigenen Altersplanung. Dasselbe gilt für die geplante Förderung beim Altersvorsorgedepot, über die ich im Beitrag Altersvorsorgedepot Selbstständige geschrieben habe.

Interessant wird die Aktivrente für dich an anderer Stelle: bei deinen Angestellten. Ein erfahrener Monteur oder eine Bürokraft, die die Regelaltersgrenze erreicht, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das macht Weiterarbeit für diese Mitarbeiter attraktiver. Wenn du auf Wissen angewiesen bist, das sonst in Rente geht, lohnt sich ein frühes Gespräch.

Ein typisches Beispiel: Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern hat einen 64-jährigen Obermonteur, der den halben Betrieb im Kopf hat. Er könnte nach der Regelaltersgrenze mit der Aktivrente weiterarbeiten, wenn er das will und der Betrieb es anbietet. Der Inhaber selbst, ebenfalls Mitte 60, hätte diese Möglichkeit nicht. Das zeigt, warum du beides getrennt planst: die Rolle deiner Mitarbeiter und deine eigene.

Warum die Struktur wichtiger ist als die Steuerregel

Politik und Steuerrecht kannst du nicht steuern. Deinen Betrieb schon. Die Frage, wie lange du selbst im Betrieb arbeiten willst oder musst, hängt weniger an einem Freibetrag als an der Frage, ob der Laden ohne dich läuft. Ein Betrieb, der von deinem Kopf abhängt, zwingt dich zum Weitermachen, ob du willst oder nicht.

Aus meiner eigenen Erfahrung in der Badmanufaktur: Erst als Zuständigkeiten, Abläufe und Vertretungen klar waren, hatte ich echte Wahlfreiheit. Wie du deinen Betrieb übergabefähig machst, steht im Beitrag Betriebsnachfolge im Handwerk.

Was du jetzt tun solltest

  1. Deine Konstruktion klären. Frag deinen Steuerberater, wie du als Inhaber oder Geschäftsführer nach der Regelaltersgrenze besteuert wirst und ob für dich etwas anderes gilt als für Angestellte.
  2. Ein Wunschdatum festlegen. Schreib auf, bis wann du operativ im Betrieb arbeiten willst und ab wann du dich auf die Rolle des Inhabers zurückziehst.
  3. Altersplanung ohne Aktivrente rechnen. Plane so, als gäbe es für dich keinen Freibetrag. Alles, was später dazukommt, ist ein Bonus.
  4. Ältere Mitarbeiter ansprechen. Sprich mit Mitarbeitern kurz vor der Regelaltersgrenze, ob sie weiterarbeiten möchten, und halte Wissen schriftlich fest.
  5. Die zweite Ebene aufbauen. Bring Verantwortung an Vorarbeiter oder Bauleiter, damit dein Betrieb nicht an dir hängt.

Häufige Fragen

Gilt die Aktivrente für Selbstständige im Handwerk? Nein. Sie gilt nach aktuellem Stand für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Selbstständige versteuern ihr Einkommen weiter regulär.

Wird die Aktivrente auf Selbstständige ausgeweitet? Das ist offen. Die Bundesregierung will das Gesetz nach zwei Jahren auswerten und dabei auch diese Frage prüfen. Eine Entscheidung gibt es nicht.

Kann ich als Arbeitgeber etwas tun? Du kannst Mitarbeitern im Rentenalter anbieten, weiterzuarbeiten, und das Gespräch früh suchen. Welche Regeln im Einzelfall gelten, klärst du mit Steuerberater oder Lohnbüro.

Fazit

Die Aktivrente gilt für Angestellte, nicht für dich als Inhaber. Der Petitionsausschuss hat daran am 14. Oktober 2026 nichts geändert, die Auswertung nach zwei Jahren bleibt abzuwarten. Plane deine Altersphase deshalb ohne Freibetrag und nutze die Regel dort, wo sie dir hilft: bei erfahrenen Mitarbeitern. Politik kannst du nicht steuern, die Struktur im Betrieb schon.

Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr. *Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.*