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Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Handwerksinhaber plant seine Vorsorge im Büro
← Alle BeiträgeMarkt & Politik · Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot Selbstständige: Was ab 2027 für dich als Handwerksinhaber gilt

Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot, und Selbstständige bekommen laut Deutscher Handwerks Zeitung erstmals einen eigenen Anspruch auf staatliche Förderung. Für dich als Inhaber heißt das: Deine Altersvorsorge war bisher oft Privatsache ohne Staatshilfe, und genau das ändert sich jetzt. Bevor du etwas abschließt, solltest du wissen, was beschlossen ist, was offen bleibt und warum Vorsorge in deinen Betriebsablauf gehört und nicht in den Stapel „mach ich später“.

Was beim Altersvorsorgedepot für Selbstständige beschlossen ist

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Laut Bundestag wird der Kreis der Begünstigten dabei auf Selbstständige ausgeweitet. Das Gesetz gehört zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Die Deutsche Handwerks Zeitung (Stand: 21. Oktober 2026) fasst es für Selbstständige so zusammen: Startdatum ist der 1. Januar 2027, und Selbstständige erhalten einen eigenständigen Anspruch auf staatliche Förderung, unabhängig vom Familienstand. Bei Riester waren sie dagegen ausgeschlossen, außer über den Ehepartner mit eigenem Vertrag und mindestens 60 Euro Beitrag im Jahr.

Die Höhe der Zulagen nenne ich bewusst nicht. Die Zahlen haben sich im Gesetzgebungsverfahren geändert, und für deine Entscheidung zählt der Stand im veröffentlichten Gesetz. Den prüfst du am besten mit deinem Steuerberater.

Warum das für Inhaber mehr ist als ein Vorsorgeprodukt

Viele Handwerksinhaber sagen: „Mein Betrieb ist meine Rente.“ Meine Meinung: Das ist riskant. Ob du deinen Betrieb irgendwann zu einem guten Preis übergeben kannst, hängt davon ab, ob er ohne dich läuft. Wie du dahin kommst, steht im Beitrag Betriebsnachfolge im Handwerk.

Dazu kommt ein Punkt, den ich aus meiner eigenen Badmanufaktur kenne: Vorsorge kannst du nur dann regelmäßig bedienen, wenn dein Betrieb planbar Überschuss liefert. Wer jeden Monat auf den Kontostand starrt, schiebt die Vorsorge erfahrungsgemäß nach hinten. Erst Struktur, dann Produkt.

Was für dich noch offen ist

Ob die neue Regel für dich etwas ändert, hängt von deiner Situation ab. Viele Handwerker sind als Inhaber eines eingetragenen Betriebs in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das regelt § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI für Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist eine Befreiung möglich (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI).

Ob du bisher schon förderberechtigt warst oder jetzt neu dazukommst, hängt also von deiner Versicherungssituation und deiner Rechtsform ab. GmbH-Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft können unterschiedlich dastehen. Das klärst du im Einzelfall mit Steuerberater oder Rentenberater, nicht per Bauchgefühl.

Meine Meinung zur Reform

Dass Selbstständige einbezogen werden, halte ich als Unternehmer für überfällig. Kritisch sehe ich die Komplexität: Im Gesetzgebungsverfahren wurden die Fördersätze noch geändert, und ein kleiner Betrieb hat weder Zeit noch eine Abteilung, um das nachzuverfolgen. Das ist eine Frage der Regeln, nicht der Betroffenen. Umso wichtiger ist, dass du nicht auf Werbeversprechen reagierst, sondern auf Unterlagen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein SHK-Betrieb mit 12 Mitarbeitern: Der Inhaber hat in den letzten Jahren jeden Überschuss im Betrieb gelassen. Eine feste Vorsorge gibt es nicht, weil er nie weiß, was am Monatsende wirklich übrig ist. Als er eine einfache Liquiditätsübersicht einführt, sieht er zum ersten Mal, welchen Betrag er verlässlich entnehmen kann, und legt einen festen Dauerauftrag für die Vorsorge fest. Wie so eine Übersicht aussieht, zeigt der Beitrag Liquiditätsplanung im Handwerk. Das ist ein typisches Beispiel, kein echter Kundenfall.

Was du jetzt tun solltest

  1. Status klären. Frag deinen Steuerberater oder Rentenberater, ob du als Inhaber heute rentenversicherungspflichtig bist und ob du ab 2027 für die neue Förderung in Frage kommst.
  2. Nichts überstürzt abschließen. Verträge, die jetzt mit „bald gefördert“ beworben werden, prüfst du erst, wenn Bedingungen und Kosten schwarz auf weiß vorliegen.
  3. Entnahme festlegen. Entscheide, welchen Betrag du pro Monat sicher aus dem Betrieb nehmen kannst, und zwar auf Basis deiner Zahlen, nicht nach Gefühl.
  4. Termin setzen. Trag dir für Dezember einen festen Termin mit deinem Steuerberater ein, damit die Entscheidung vor dem Start am 1. Januar 2027 steht.

Häufige Fragen

Gilt das Altersvorsorgedepot auch für mich als Handwerksinhaber? Laut Bundestag wird der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet. Ob du konkret förderberechtigt bist, hängt von deiner Versicherungssituation ab. Das klärst du mit deinem Steuerberater.

Wann startet das Altersvorsorgedepot? Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung am 1. Januar 2027.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen? Dazu kann ich dir keine Einzelfallauskunft geben. Lass vor jeder Entscheidung prüfen, was für deinen Vertrag gilt.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot öffnet Selbstständigen die staatliche Förderung, die ihnen beim Riester-System oft verschlossen war. Das ist eine Chance, aber keine Pflicht zum schnellen Abschluss. Entscheidend ist, dass dein Betrieb planbar Überschuss liefert, damit Vorsorge nicht jeden Monat neu verhandelt wird. Erst Struktur und Prozesse, dann Produkt: Politik und Markt kannst du nicht steuern, deinen Betrieb schon.

Quellen und Hinweis

Quellen: Deutscher Bundestag, Beschluss zum Altersvorsorgedepot, Deutsche Handwerks Zeitung, Altersvorsorge-Reform und § 2 SGB VI, Gesetze im Internet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.