Umweltwerbung im Handwerk: Was ab 27. September 2026 für SHK-Betriebe gilt
„Klimafreundlich heizen“, „nachhaltiger Fachbetrieb“, das grüne Blatt-Logo auf dem Transporter: Genau solche Aussagen stehen jetzt auf dem Prüfstand. Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umweltwerbung im Handwerk, und zwar ohne Übergangsfrist. Wenn du mit Klima, Umwelt oder Nachhaltigkeit wirbst, solltest du Website, Flyer und Fahrzeuge jetzt prüfen.
Was sich bei der Umweltwerbung im Handwerk ändert
Mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 gegen Greenwashing um. Laut Handwerkskammer für Mittelfranken (Stand: Juni 2026) gilt ab dem 27. September 2026: Wer sein Angebot als „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ bewirbt, muss das belegen können. Pauschale Umweltversprechen ohne Nachweis werden zur Wettbewerbsverletzung.
Die Kammer beschreibt fünf Fallgruppen, die künftig unzulässig sind:
- Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“ oder „CO₂-neutral“ sind nur noch erlaubt, wenn sie konkret erklärt und belegt sind.
- „Klimaneutral“ durch gekaufte CO₂-Zertifikate. Wer so wirbt, als sei die Klimaneutralität eine Eigenschaft des Produkts, handelt unlauter. Hinweise auf Ausgleichsprojekte bleiben möglich, müssen aber klar als solche gekennzeichnet sein.
- Übertriebene Vorteile. Ein Vorteil, der nur einen Teilaspekt betrifft, darf nicht als Eigenschaft des ganzen Produkts oder des ganzen Betriebs dargestellt werden.
- Selbst gebaute Siegel. Eigene Logos, die wie ein offizielles Umweltsiegel wirken, sind verboten, wenn kein unabhängiges Zertifizierungssystem dahintersteht.
- Unkonkrete Zukunftsversprechen. „Klimaneutral bis 2030“ geht nur mit einem öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan, der regelmäßig unabhängig geprüft wird.
Die Regeln gelten laut Kammer für alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Branche. Eine Abverkaufsfrist gibt es nicht: Auch bereits gedruckte Flyer und Broschüren müssen passen.
Warum gerade SHK-Betriebe betroffen sind
Kaum ein Gewerk wirbt so selbstverständlich mit Klima und Energie wie das SHK-Handwerk. Wärmepumpe, Solarthermie, Heizungstausch: Das Thema liegt auf der Hand. Diese typischen Formulierungen solltest du dir jetzt kritisch ansehen:
- „Ihr Partner für umweltfreundliches Heizen“
- „Grüne Wärme für Ihr Zuhause“
- „Wir arbeiten klimaneutral“, weil der Betrieb CO₂-Zertifikate kauft
- ein selbst gestaltetes Blatt- oder Globus-Symbol mit „Klimapartner“ oder „Nachhaltiger Meisterbetrieb“
- „Bis 2030 sind wir CO₂-neutral“ ohne veröffentlichten Plan
Ein Punkt wird gern übersehen: Laut Handwerkskammer ist auch selbst verantwortlich, wer Herstellerprodukte weiterverkauft und dabei mit Umweltaussagen wirbt. Übernimmst du Werbesprüche aus dem Herstellerprospekt auf deine Website, brauchst du auch dafür die Nachweise.
Und was droht? Das Fachportal handwerk.com weist darauf hin, dass Verstöße zum Beispiel Abmahnungen nach sich ziehen können. Die Regeln greifen demnach, sobald Werbeaussagen potenziell auch Verbraucher erreichen, zum Beispiel über deine Website.
Was weiterhin erlaubt ist
Umweltwerbung ist nicht verboten. Sie muss nur präzise, nachvollziehbar und belegbar sein. Erlaubt bleiben laut Kammer insbesondere:
- anerkannte Siegel wie Blauer Engel, EU-Ecolabel, Nordischer Schwan oder EMAS,
- konkrete, belegte Einzelaussagen zu einem klar messbaren Umweltvorteil,
- Zukunftsziele mit überprüfbarem Umsetzungsplan und unabhängiger Kontrolle.
Für deinen Betrieb heißt das: Statt „umweltfreundliche Wärmepumpe“ lieber sachlich erklären, was die Anlage konkret tut, etwa dass sie Wärme aus der Außenluft nutzt, und welche Werte laut Datenblatt oder Heizlastberechnung für das konkrete Haus gelten. Aus meiner Erfahrung überzeugen konkrete Fakten Kunden ohnehin mehr als grüne Schlagworte. Wie du Wärmepumpen-Aufträge ohne große Versprechen planbar machst, liest du im Beitrag zum Wärmepumpen-Markt 2026.
Meine Meinung: Das neue Recht ist streng, und dass es keine Abverkaufsfrist gibt, trifft kleine Betriebe härter als Konzerne mit eigener Rechtsabteilung. Gleichzeitig bin ich als Handwerker nicht traurig, wenn leere Versprechen verschwinden. Wer sauber arbeitet, kann mit echten Zahlen punkten.
Umweltwerbung ist eigentlich ein Strukturthema
In meiner eigenen Badmanufaktur habe ich gelernt: Chaos entsteht selten auf der Baustelle, sondern dort, wo keiner zuständig ist. Werbung ist so ein Bereich. Die Website hat irgendwann eine Agentur gebaut, den Flyer hat jemand aus dem Büro gestaltet, die Fahrzeugbeschriftung ist acht Jahre alt. Niemand weiß genau, was wo steht.
Genau da liegt das Risiko. Nicht, weil du bewusst übertreibst, sondern weil es keinen festen Ablauf gibt, wer Werbetexte freigibt. Das ist dieselbe Logik wie bei der KI-Verordnung oder den Dokumentationspflichten im Büro: Wer einmal eine klare Zuständigkeit und eine Liste hat, muss nicht bei jeder Gesetzesänderung von vorn suchen.
Was du jetzt tun solltest
- Alle Werbemittel einsammeln. Website, Google-Unternehmensprofil, Social Media, Angebotsvorlagen, Flyer, Fahrzeugbeschriftung, Arbeitskleidung, Messestand. Eine einfache Tabelle reicht.
- Umweltaussagen markieren. Jede Formulierung mit Klima, Umwelt, grün, öko, nachhaltig oder CO₂ und jedes Blatt- oder Globus-Symbol kommt auf die Liste.
- Nachweis prüfen oder streichen. Gibt es ein anerkanntes Siegel, ein Datenblatt, eine Berechnung? Wenn nicht: konkret umformulieren oder streichen. Eigene Siegel ohne Zertifizierung entfernen.
- Freigabe festlegen. Bestimme eine Person, die jeden neuen Werbetext vor der Veröffentlichung gegen diese Liste prüft, auch Texte von Agenturen und aus Herstellerunterlagen.
- Im Zweifel beraten lassen. Viele Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedsbetrieben eine Rechtsberatung an, frag bei deiner nach. Bei konkreten Fragen hilft ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.
Häufige Fragen
Darf ich eine Wärmepumpe noch als umweltfreundlich bezeichnen? Pauschal ist das riskant. Die Kammer empfiehlt konkrete, belegte Aussagen zu einem klar messbaren Vorteil. Beschreibe, was die Anlage im konkreten Fall leistet, und halte die Nachweise bereit.
Gilt das auch für Werbung, die vor dem 27. September gedruckt wurde? Ja. Laut Handwerkskammer gibt es keine Abverkaufsfrist. Auch bereits gedruckte Materialien müssen den neuen Regeln entsprechen.
Betrifft mich das, wenn ich fast nur für Gewerbekunden arbeite? Die neuen Vorschriften zielen auf Werbung gegenüber Verbrauchern. Sobald deine Aussagen aber potenziell auch Verbraucher erreichen, etwa über deine Website, fallen sie darunter.
Fazit
Die neuen Regeln für Umweltwerbung im Handwerk gelten ab dem 27. September 2026, ohne Schonfrist. Für SHK-Betriebe ist das kein Randthema, weil Klima und Energie im Kern ihrer Werbung stehen. Wer jetzt einmal sauber aufräumt und eine feste Freigabe einführt, ist auf der sicheren Seite und wirkt glaubwürdiger. Gesetze kannst du nicht steuern, wie gut dein Betrieb darauf vorbereitet ist, schon.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.