Mutterschutz für Selbstständige im Handwerk: Was der Bundestagsantrag für Unternehmerinnen und deinen Betrieb bedeutet
Die Grünen-Fraktion im Bundestag will einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige. Das geht aus ihrem Antrag hervor, über den der Bundestag am 8. Oktober 2026 berichtet hat. Beschlossen ist nichts. Trotzdem betrifft dich das Thema Mutterschutz für Selbstständige im Handwerk schon jetzt: Wenn die Inhaberin, die Mitinhaberin oder die Frau im Büro ausfällt, läuft in vielen Betrieben nichts mehr rund. Hier steht, was im Antrag steht, was heute gilt und was du ohne Gesetz regeln kannst.
Mutterschutz für Selbstständige: Was beantragt ist
Der Antrag trägt die Drucksachennummer 21/8401. Er geht von rund 1,3 Millionen selbstständig erwerbstätigen Frauen in Deutschland aus, von denen jährlich etwa 27.000 ein Kind bekommen (Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 8. Oktober 2026).
Die Fraktion fordert vier Dinge:
- einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige, geschaffen im Rahmen der geplanten Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes,
- eine Regelung, die die Unterschiede der Branchen berücksichtigt,
- die Möglichkeit, den Betrieb mit wenig Bürokratie weiterzuführen,
- einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro für alle selbstständigen Frauen im Mutterschutz, der auf Antrag durch Zuschüsse ergänzt werden könnte.
Die Fraktion Die Linke schlägt laut Handwerksblatt (Bericht vom 8. Oktober 2026) einen anderen Weg vor: Das bestehende Umlagesystem U2, in das Arbeitgeber einzahlen, soll auf Selbstständige ausgeweitet werden.
Was heute gilt und was offen ist
Nach dem Antrag haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld. Wie gut eine Unternehmerin abgesichert ist, hängt deshalb stark von ihrer Krankenversicherung und ihrem Tarif ab. Das klärst du am besten direkt mit der Krankenkasse oder mit deinem Berater, denn der Einzelfall entscheidet.
Offen ist vor allem: Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD erwähnt das Thema, eine konkrete Regelung gibt es aber nicht. Im aktuellen Entwurf zur Elterngeldreform ist sie laut Handwerksblatt nicht enthalten. Ob, wann und wie ein Gesetz kommt, weiß heute niemand.
Für dich heißt das: Plane nicht mit einem Gesetz, das es noch nicht gibt. Der Antrag zeigt die Richtung der Debatte, ändert aber heute weder deine Verträge noch deine Pflichten. Wer als Inhaberin oder Mitinhaberin schwanger wird, sollte früh mit Krankenkasse, Berater und dem Team sprechen, damit Zeitpunkt, Vertretung und Übergabe in Ruhe geplant werden.
Warum das ein Betriebsthema ist, nicht nur ein Frauenthema
Meine Meinung: Die politische Debatte dreht sich um Geld. Im Betrieb ist die schwierigere Frage, wer die Aufgaben übernimmt. Bei Unternehmerinnen laufen oft Angebote, Rechnungen, Einsatzplanung und Personal in einer Person zusammen. Fällt sie aus, bleibt Arbeit liegen, egal ob der Ausfall durch Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall entsteht.
Das Gesetz kannst du nicht steuern. Deinen Betrieb schon. Ein Betrieb, in dem Wissen im Kopf einer Person steckt, ist bei jedem Ausfall verwundbar. Aus meiner Erfahrung in der eigenen Badmanufaktur gilt: Wer Abläufe aufschreibt und Zuständigkeiten verteilt, hat die Ruhe, auch ungeplante Ausfälle zu überstehen. Erst Struktur und Prozesse, dann Software und KI.
Ausfall vorbereiten: Vier Bereiche, die du regelst
Du brauchst dafür kein Gesetz. Diese vier Bereiche entscheiden, ob dein Betrieb einen Ausfall von mehreren Wochen oder Monaten verkraftet:
Aufgaben. Schreib auf, was die Person jede Woche und jeden Monat tut. Rechnungen, Mahnungen, Einsatzplan, Lohnvorbereitung, Bestellungen. Wie du die Planung sauber aufstellst, zeigt der Beitrag Einsatzplanung im Handwerk.
Zugänge und Ablage. Wer kommt an Konten, Postfächer, Software und Unterlagen? Zugänge gehören in eine geregelte Übergabe, nicht in den Kopf einer Person.
Vertretung. Benenne pro Aufgabe eine Vertretung, intern oder extern, zum Beispiel über eine Bürokraft auf Zeit. Der Beitrag Vorarbeiter einsetzen im Handwerk zeigt, wie du Verantwortung abgibst, ohne die Kontrolle zu verlieren.
Geld. Ein Ausfall kostet Umsatz und verursacht Vertretungskosten. Plane den Puffer vorher. Mit Liquiditätsplanung im Handwerk siehst du 13 Wochen voraus.
Ein typisches Beispiel, kein echter Fall: Ein SHK-Betrieb mit 15 Mitarbeitern, in dem die Inhaberin Angebote, Rechnungen und Einsatzplan allein macht, schreibt in zwei Wochen eine Aufgabenliste, benennt pro Aufgabe eine Vertretung und legt Zugänge geregelt ab. Beim nächsten Ausfall muss niemand raten.
Was du jetzt tun solltest
- Aufgabenliste schreiben. Eine Seite pro Person in Schlüsselrolle: Was passiert wöchentlich, was monatlich, was jährlich?
- Vertretung benennen. Pro Aufgabe ein Name. Lücken schriftlich festhalten.
- Zugänge ordnen. Passwörter, Konten und Postfächer in einer geregelten Übergabe ablegen.
- Absicherung klären. Krankenkasse oder Berater fragen, was bei Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall tatsächlich gezahlt wird.
- Puffer einplanen. Rechne durch, wie viele Wochen Ausfall dein Konto verkraftet.
Häufige Fragen
Gibt es heute einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige? Nach dem Bundestagsantrag grundsätzlich nicht. Welche Leistungen eine Unternehmerin erhält, hängt unter anderem von Krankenversicherung und Tarif ab. Lass dich im Einzelfall beraten.
Ist der Antrag schon beschlossen? Nein. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/8401). Ob und in welcher Form ein Gesetz kommt, ist offen.
Was kann ich als Inhaber ohne Gesetz tun? Aufgaben, Vertretung, Zugänge und Geldpuffer regeln. Das schützt dich bei jedem Ausfall, nicht nur bei Mutterschutz.
Fazit
Ob der Mutterschutz für Selbstständige kommt, entscheidet der Bundestag. Wie gut dein Betrieb einen Ausfall übersteht, entscheidest du. Wer Aufgaben aufschreibt, Vertretungen benennt und einen Puffer plant, ist bei Politik und Schicksal unabhängiger.
Hinweis
Quellen: Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 8. Oktober 2026 (Antrag 21/8401) und Handwerksblatt, 8. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. *Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.*